Ordnungsamt
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Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Feuerwerk & Sprengstoffe

Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden. Der Verkauf von Feuerwerkskörper Kategorie 2 erfolgt durch den Handel nur bei Vorlage der Abbrenngenehmigung. Die Genehmigung ist schriftlich 14 Tage vor dem Ereignis zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben enthalten:

  • Wer brennt ab? (Personalien der Antragstellerin bzw. des Antragstellers)
  • Wo soll abgebrannt werden? (Adresse der Veranstaltung, Genehmigung des Grundstückseigentümers!)
  • Wann soll abgebrannt werden? (Datum, Uhrzeit; unter Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Nachtruhe bis max. 22 Uhr)
  • Anlaß zum Feuerwerk? (zulässig nur aus besonderen Anlässen wie z.B. "runder Geburtstag" ab dem 50. Lebensjahr, Polterabend, Hochzeit, Firmen- Jubiläum).

Der Antrag kann formlos oder mit dem Vordruck Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2 , 212 KB, PDF gestellt werden. Der Antrag kann auch persönlich im Ordnungsamt abgegeben werden. Für die Genehmigung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 40 Euro erhoben.

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Der Umgang mit sowie das Erwerben von explosionsgefährlichen Stoffen im privatem Bereich bedarf einer Erlaubnis. Hier erhalten Sie Informationen über den Erhalt und Verlängerung einer solchen Erlaubnis.

Benötigt werden:

Allgemeine Informationen

Die Erlaubnis, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z.B. für Sportschützen). Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis bei der Bezirksregierung Arnsberg - Arbeitsschutzverwaltung - in Dortmund.Für den Erhalt der Erlaubnis im privaten Bereich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zuverlässigkeit: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird von der Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis und eine Stellungnahme der Polizei eingeholt. Das Führungszeugnis darf keine Vorstrafen, die eine Unzuverlässigkeit vermuten lassen, aufweisen.
  • Bedürfnis für die Erlaubnis: Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. Als Nachweis dienen entsprechende Erlaubnisse nach dem Waffenrecht, Jahresjagdschein oder beispielsweise eine Bescheinigung eines Schießsportvereins, in dem der Sportschütze als aktives Mitglied tätig ist.
  • Fachkunde: Hierfür ist die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderlich, über den Sie ein entsprechendes Zeugnis erhalten.
  • Wenn Sie noch keine Fachkunde besitzen, dann benötigen Sie zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Sprengstoffverordnung ( Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, 34 KB, PDF ) für die Teilnahme an einem solchen Lehrgang.
  • Körperliche und geistige Eignung: Sie müssen über eine allgemeine körperliche Beweglichkeit verfügen, es dürfen u.a. keine schweren Herz- oder Kreislaufbeschwerden, Geistesschwäche, Alkohol- oder Suchterkrankungen vorliegen.
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
  • EU-Staatsangehörigkeit
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren
Erlaubnis Gebühren
* je nach Verwaltungsaufwand
Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung 95 – 455* EURO
Neuerteilung einer Erlaubnis zum Laden und Wiederladen für Patronenhülsen und/oder Vorderladerschießen 190 – 550* EURO
Verlängerung einer bestehenden Erlaubnis 145 – 505* EURO
Verlängerung einer bestehenden Erlaubnis
inkl. Ausstellung eines neuen Erlaubnisheftes
160 – 520* EURO
Wesentliche Änderung einer Erlaubnis
(z. B. Ergänzung/Änderung der Pulvermenge
55 – 200* EURO
Ungültigkeitserklärung bei Verlust einer Erlaubnis 210 EURO
Ersatzausfertigung einer in Verlust geratenen Erlaubnis 70 EURO
Wichtige Hinweise:

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist 1 Jahr gültig.
  • Erlaubnisse sind auf 5 Jahre befristet.
  • Die Verlängerung einer Erlaubnis muss mindestens 4 bis 6 Wochen vor Ablauf beantragt werden.

Stadt Dortmund - Ordnungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten einzelner Fachabteilungen. Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich.

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