Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
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Beratung durch die Brandschutzdienststelle

Brandmeldeanlage mit Laufkarten und Feuerlöscher
Bild: Feuerwehr Dortmund
Bild: Feuerwehr Dortmund

Fragen zum Brandschutz? – Wir helfen Ihnen weiter!

Im Zusammenhang mit dem komplexen Themenfeld Brandschutz gibt es zahlreiche Fragestellungen, die sowohl von Bauherren, Architekten und Sachverständigen als auch von Dortmunder Bürger*innen an die Feuerwehr herangetragen werden. Diese fachgerecht und verständlich zu beantworten ist oftmals eine besondere Herausforderung.

Komplexe Bauvorhaben werden oftmals bereits Jahre vor dem Baubeginn bzw. der Beantragung der Baugenehmigung geplant. Bereits diese frühen Planungsphasen werden von der Brandschutzdienststelle beratend begleitet um einerseits den Bauherren möglichst große Planungssicherheit zu ermöglichen und andererseits die Belange der Feuerwehr frühzeitig in die Planungen einbringen zu können.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche brandschutztechnische Fragestellungen, die für Dortmunder Bürger*innen wichtig sind und von den Mitarbeiter*innen des Vorbeugenden Brandschutzes mit entsprechenden Tipps und Tricks beantwortet werden können.

Mitwirkung der Brandschutzdienststelle im Baugenehmigungsverfahren

Wir bieten brandschutztechnische Betreuung vom Bauplan bis zum fertigen Gebäude

Bereits bei der Planung eines neuen Gebäudes sind zahlreiche brandschutztechnische Belange zu berücksichtigen.

Angefangen von der Auswahl der richtigen Baustoffe, der Festlegung notwendiger Feuerwiderstandsqualitäten von Wänden und Türen, der Planung von Flucht- und Rettungswegen bis zu technischen Anlagen wie der Brandmelde- oder Feuerlöschanlage. Dabei müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben wie zum Beispiel die Bauordnung Nordrhein-Westfalen, die Sonderbauvorschriften, aber auch nationale und internationale Normen und Regelwerke beachtet werden.

Die für die Erteilung der Baugenehmigung zuständige untere Bauaufsichtsbehörde (z.B. das städt. Bauordnungsamt oder die Bau- und Liegenschaftsbetriebe des Landes) beteiligt die Feuerwehr als Fachbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

Die Brandschutzdienststelle betrachtet das geplante Gebäude unter Beachtung aller rechtlichen Aspekte und praktischen Erfahrungen aus dem Einsatzdienst und stimmt die brandschutztechnische Konzeption auf die Leistungsfähigkeit des Abwehrenden Brandschutzes in Dortmund ab. Die erstellte brandschutztechnische Stellungnahme mit ihren Auflagen an den Bauherrn ist ein fester Bestandteil der Baugenehmigung.

Besonders bei größeren Bauvorhaben, bei denen ein Brandschutzkonzept erstellt wird, ist eine Abstimmung zwischen dem Brandschutzsachverständigen mit den Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes und der Feuerwehr bereits vor Abgabe des Bauantrages sinnvoll.

Brandmeldeanlagen - Infos Ihrer Brandschutzdienststelle

Der automatische Draht zur Feuerwehr

Brandmeldeanlagen spielen heute in den Sicherheitskonzepten vieler Gebäude eine wichtige Rolle. Um im Brandfall eine unverzügliche Alarmierung der Feuerwehr sicherzustellen, müssen baurechtlich geforderte Brandmeldeanlagen eine ständige Verbindung mit der Leitstelle der Feuerwehr haben.

Zu diesem Zweck unterhält die Stadt Dortmund eine Alarmübertragungsanlage (AÜA), die im Auftrag der Feuerwehr Dortmund von der Firma Siemens Building Technologys betrieben wird.

Feuerwehrpläne und Feuerwehrschlüsseldepots

Sofern es für ein Objekt notwendig ist, Feuerwehrpläne zu erstellen bzw. ein Feuerwehrschlüsseldepot einzurichten, nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt zu den Mitarbeiter*innen der Feuerwehr Dortmund auf. Im Vorfeld der ersten Arbeiten dazu können so schon viele Details geklärt werden, die dann für einen reibungsloseren Ablauf nützlich sind.

Brandsicherheitswachen

Wir passen auf Sie auf!

Bei vielen Veranstaltungen mit einer großen Anzahl von Personen muss mit einem erhöhten Gefährdungspotential für die Besucher gerechnet werden.

Aus diesem Grund fordert der Gesetzgeber für bestimmte Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet ist, vom Veranstalter die Bereitstellung einer Brandsicherheitswache.

Die Feuerwehr steht hier als Dienstleister zur Verfügung, um zum einen eine fundierte Gefährdungseinschätzung abzugeben und zum anderen hoch qualifizierte Fachkräfte für die Durchführung der Brandsicherheitswache bereit zu stellen. In einigen besonders gefährdeten Objekten (z.B. Opernhaus oder Westfalenstadion) wird die Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr vorgeschrieben.

Infos zur Brandschau

Ist bei Ihnen der Brandschutz noch in Ordnung?

Die Funktionsfähigkeit brandschutztechnischer Einrichtungen ist für die Sicherheit von Personen und Sachwerten in einem Gebäude unabdingbar.

Um dies in besonders sensiblen Gebäuden auch während des Betriebes sicherzustellen, hat der Gesetzgeber das Instrument der Brandschau im Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen geschaffen.

Gebäude, die einer erhöhten Brandgefahr ausgesetzt sind und in denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, unterliegen der Brandschaupflicht.

Beispielhaft sind dies alle Versammlungsstätten, Hotels, Krankenhäuser und Museen so wie viele Gewerbebetriebe. In einem Zeitraum von fünf Jahren werden diese Objekte von Mitarbeiter*innen des Vorbeugenden Brandschutzes begangen und auf brandschutztechnische Mängel untersucht.

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