Sozialamt

Prüfungsberichte der Heimaufsicht

Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG)

Heimbewohner*innen, Gäste von Einrichtungen der Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege sowie Angehörige und Interessenten sollen sich umfassend über das bestehende Wohn- und Betreuungsangebot informieren können. Deshalb schreibt das am 16.10.2014 in Kraft getretene Wohn- und Teilhabegesetz eine Veröffentlichung der wesentlichen Ergebnisse der wiederkehrenden Regelprüfungen der örtlichen Heimaufsicht vor. Die durch die Heimaufsicht gewonnenen Erkenntnisse sind in einem standardisierten Ergebnisbericht zusammenzufassen und im Internet-Portal der Behörde zu veröffentlichen. Der Ergebnisbericht bleibt zwei Jahre öffentlich und wird zum auf diesen Zeitraum folgenden 1. Oktober wieder aus dem Internet entfernt. Die Inhalte dieses Ergebnisberichtes sind durch den Gesetzgeber landeseinheitlich vorgegeben und betreffen folgende Kategorien:

- Wohnqualität
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Gemeinschaftsleben und die Alltagsgestaltung
- Information und die Beratung
- Mitwirkung und die Mitbestimmung
- Personelle Ausstattung
- Pflege und die Betreuung
- Freiheitsentziehende Maßnahmen
- Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt

Die Prüfungsergebnisse zu den einzelnen Kategorien werden in drei Stufen abgebildet – Mängelfreiheit, geringfügige Mängel oder wesentliche Mängel. Um einen geringfügigen Mangel handelt es sich, wenn zur Behebung des festgestellten Defizits eine Beratung der Heimaufsicht ausreicht. Ein wesentlicher Mangel liegt immer dann vor, wenn die Heimaufsicht eine rechtlich verpflichtende Anordnung erlassen muss.

Im Folgenden finden Sie die Ergebnisberichte, unterteilt nach sog. "Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot", "Gasteinrichtungen" und "Anbieterverantworteten Wohngemeinschaften".

"Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot" bezeichnen stationäre Pflegeeinrichtungen und stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Mit "Gasteinrichtungen" sind Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Hospize gemeint. Von "Anbieterverantworteten Wohngemeinschaften" ist u.a. immer auszugehen, wenn Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen rechtlich nicht voneinander unabhängig sind.

Weitergehende Informationen und Ansprechpartner*innen zu den in Dortmund vorhandenen Betreuungseinrichtungen finden sie hier: Dortmunder Wegweiser Pflege

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