Wasser
Hochwasserschutz
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Hochwasserschutzes wurden im Zuge der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahre 2010 die Vorschriften des bis dahin geltenden Hochwasserschutzgesetzes ausgebaut (§§ 72 – 81 WHG).
Um künftig die Hochwasserrisiken vermindern zu können, waren die zuständigen Behörden aufgefordert, bis Ende 2011 bestehende Hochwasserrisiken zu bewerten und Gebiete zu bestimmen, für die ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht (Risikogebiete; § 73 WHG).
Risikogewässer in Dortmund
Für Dortmunder Gewässer hat die Bezirksregierung Arnsberg die Bewertung vorgenommen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Dortmunder Gewässer, von denen signifikante Hochwasserrisiken ausgehen können (Stand 05/2011).
Maßnahmen zur Hochwasservorsorge
Beispiele für differenzierte Maßnahmen zur Hochwasservorsorge bei unterschiedlichen Hochwasser-Wiederkehrintervallen (T in Jahren)
„weiche“, strukturelle Maßnahmen
- Renaturierung
- Verbesserte Infiltration, Entsiegelung
- Dezentraler Rückhalt
- Deichrückverlegung, Flächenvorsorge, Querschnittsaufweitung
- Deiche
Technische Maßnahmen
- Rückhaltebecken, -flächen
- Deiche
- Polder
- Deichrückverlegung, Flächenvorsorge, Querschnittsaufweitung
Organisatorische Maßnahmen
- Notentlastungen
- Katastrophenbewältigung
- Finanzielle Vorsorge, Risikovorsorge
- Bauvorsorge
- Verhaltensvorsorg
Links
Weitere Informationen finden Sie bei der Emscher Genossenschaft oder auf dortmund.de