Umweltamt

Wasser

Hochwasserschutz

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Hochwasserschutzes wurden im Zuge der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahre 2010 die Vorschriften des bis dahin geltenden Hochwasserschutzgesetzes ausgebaut (§§ 72 – 81 WHG).

Um künftig die Hochwasserrisiken vermindern zu können, waren die zuständigen Behörden aufgefordert, bis Ende 2011 bestehende Hochwasserrisiken zu bewerten und Gebiete zu bestimmen, für die ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht (Risikogebiete; § 73 WHG).

Risikogewässer in Dortmund

Für Dortmunder Gewässer hat die Bezirksregierung Arnsberg die Bewertung vorgenommen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Dortmunder Gewässer, von denen signifikante Hochwasserrisiken ausgehen können (Stand 05/2011).

Maßnahmen zur Hochwasservorsorge

Beispiele für differenzierte Maßnahmen zur Hochwasservorsorge bei unterschiedlichen Hochwasser-Wiederkehrintervallen (T in Jahren)

„weiche“, strukturelle Maßnahmen

  • Renaturierung
  • Verbesserte Infiltration, Entsiegelung
  • Dezentraler Rückhalt
  • Deichrückverlegung, Flächenvorsorge, Querschnittsaufweitung
  • Deiche

Technische Maßnahmen

  • Rückhaltebecken, -flächen
  • Deiche
  • Polder
  • Deichrückverlegung, Flächenvorsorge, Querschnittsaufweitung

Organisatorische Maßnahmen

  • Notentlastungen
  • Katastrophenbewältigung
  • Finanzielle Vorsorge, Risikovorsorge
  • Bauvorsorge
  • Verhaltensvorsorg