Bebauungsplanung
Rechtskräftige Bebauungspläne
Bebauungspläne werden als Satzung von der Gemeinde beschlossen und sind dann bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft ( § 10 BauGB).
Änderungen und Ergänzungen eines rechtswirksamen Bebauungsplans werden ohne erneute Auslegung und Genehmigung rechtswirksam, wenn sie:
- die Grundzüge der Planung nicht berühren
- für die betroffenen Grundstücke für die Nutzung nur von unerheblicher Bedeutung sind
- wenn die Eigentümer der betroffenen Grundstücke und die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange im betroffenen Bereich sind, zustimmen.
Auskunft aus rechtsverbindlichen Bebauungsplänen
61/5-1, Bauaufsicht Innenstadt
Telefon: 0231 50-25817
61/5-2, Bauaufsicht Nord
Telefon: 0231 50-26874
61/5-3, Bauaufsicht Süd-West
Telefon: 0231 50-22490
61/5-4, Bauaufsicht Süd-Ost
Telefon: 0231 50-24953
Es ist auch möglich, schriftlich oder per Fax, gebührenpflichtige Auszüge aus den Bebauungsplänen zu bestellen. Die Fax-Nr. lautet 0231 50-23876.