Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes (BBauG) von 1960 eingerichtet worden. Sie bestehen heute in den kreisfreien Städten, den Kreisen und teilweise in den großen kreisangehörigen Städten.
Die Gutachterausschüsse sind als Einrichtungen des Landes unabhängige, nicht an Weisungen gebundene Kollegialgremien. Die Mitglieder des Gutachterausschusses sind von der Bezirksregierung für jeweils fünf Jahre bestellt und ehrenamtlich tätig. Sie verfügen über Sachkunde sowie Kenntnisse des örtlichen Grundstücksmarktes und kommen in Dortmund u. a. aus den Berufssparten Architektur, Bau-, Liegenschafts- und Vermessungswesen, Wissenschaft, Landwirtschaft und dem Bereich der bei der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Die Gutachterausschüsse bedienen sich zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Tätigkeiten einer Geschäftsstelle, die bei der jeweiligen Gebietskörperschaft eingerichtet ist, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet wurde. Die Geschäftsstelle für den Gutachterausschuss Dortmund ist beim städtischen Vermessungs- und Katasteramt eingerichtet.
Der Gutachterausschuss
führt
- eine Kaufpreissammlung nach § 195 BauGB
- einen Grundstücksmarktbericht
- Bodenrichtwerte
- Immobilienrichtwerte
- Liegenschaftszinssätze
- Indexreihen
- Umrechnungskoeffizienten
- Marktanpassungsfaktoren
- Bodenrichtwerte
- Immobilienrichtwerte
- Kaufpreissammlung
- den Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken
- Miet- und Pachtwerte
- die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau nach § 5 (2) des BKleingG
Mit Hilfe des dort implementierten online aufrufbaren Immobilienpreiskalkulators lässt sich der ungefähre Wert einer konkreten Immobilie auf Basis von Immobilienrichtwerten eigenverantwortlich ermitteln. Ebenfalls erhalten Sie dort den aktuellen Grundstücksmarktbericht. Alle Leistungen und Downloads sind kostenfrei.
Antragsformulare, Mietspiegel sowie weitere Informationen und interessante Links und finden Sie im Internet unter
Hinweis für Notariate
Nutzen Sie für die Übermittlung von Kaufverträgen/Urkunden gem. § 195 BauGB Ihr besonderes Notariatspostfach (beN) und senden Sie die Dokumente an unser besonderes Behördenpostfach (beBPo) "Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund". Auf eine postalische Zusendung kann in diesem Fall verzichtet werden.