Stadtplanungs- und Bauordnungsamt

Denkmalschutzgesetz

Für alle eingetragenen Denkmäler in die Denkmalliste der Stadt Dortmund gelten die Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes, das zuletzt in 2013 geändert wurde. Der aktuelle Gesetzestext kann in der Online-Sammlung der geltenden Gesetze und Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen aufgerufen werden.

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Stadt Dortmund - Denkmalbehörde