Stadtplanungs- und Bauordnungsamt

Denkmalbereiche

Werkssiedlung Oberdorstfeld

Im Jahr 1993 wurde die Werkssiedlung Oberdorstfeld als Denkmalbereich unter Denkmalschutz gestellt.

Ein Blick in die Straße Lange Fuhr um 1960
Ein Blick in die Straße Lange Fuhr um 1960
Bild: Stadtarchiv Dortmund

Für die Unterschutzstellung sprachen besonders ihre Bedeutung für die Geschichte des Arbeiterwohnbaus und ihr Zeugniswert für die Dortmunder Stadtentwicklung. Die Siedlung wurde Anfang des 20. Jahrhunderts nach der Idee der Gartenstadt vom Essener Architekten Oskar Schwer entworfen und ab 1913 von der Gewerkschaft Dorstfeld, der Eigentümerin der Zeche Dorstfeld, errichtet. Sie veranschaulicht beispielhaft die starke ökonomische Bedeutung, die der Bergbau zu dieser Zeit in Dortmund besaß. Zugleich zeugt sie von den Wohn- und Lebensverhältnissen der Bergarbeiterschaft. Das Denkmal trägt dazu bei, dass die ehemalige Bedeutung des Bergbaus für das Ruhrgebiet nicht in Vergessenheit gerät.

Was steht unter Denkmalschutz?

Zum Schutzumfang gehören das historische Erscheinungsbild, also der typische Siedlungsgrundriss, die Gebäude und ihre Zuordnung zueinander, die Straßen, die Plätze und die Grünflächen, insbesondere die Vorgärten mit ihren Wegen, Treppen und Einfriedungen.

Schriftliche Erlaubnis

Jeder, der an den geschützten Häusern, Vorgärten, Anbauten oder auch in der näheren Umgebung davon Veränderungen bzw. Erneuerungen vornehmen möchte, benötigt eine schriftliche Erlaubnis durch die Denkmalbehörde der Stadt Dortmund. Eine erste Orientierung, in welcher Form Veränderungen oder Erneuerungen vorgenommen werden dürfen, bietet die Gestaltungsfibel, die von der Stadt im Jahr 2009 herausgegeben wurde. Sie wurde im März 2015 durch eine erste Beilage ergänzt und aktualisiert.

Kostenlose Beratung und finanzielle Förderung

Für kostenlose Auskünfte und Beratungen zum Umgang mit Ihrem denkmalgeschützten Haus stehen Ihnen die Mitarbeiter der Denkmalbehörde der Stadt Dortmund zur Verfügung. Es wird empfohlen, bereits während der Vorplanung Kontakt mit der Denkmalbehörde aufzunehmen. Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten finden Sie auf diesen Internetseiten unter Finanzielle Förderungen und in den Beilagen zur Gestaltungsfibel. Bis Ende 2020 stehen Denkmaleigentümer/innen in der Werkssiedlung Oberdorstfeld zudem Fördermittel aus einem Hof- und Fassadenprogramm zur Verfügung.

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen, festgelegte Meinungen, aber auch Gerüchte zum Thema Denkmalschutz in der Werkssiedlung Oberdorstfeld finden Sie hier: "Stimmts? - Fragen und Antworten".

Kontakte

Stadt Dortmund - Denkmalbehörde - Baudenkmalpflege

Frau Anneke Lamot
Ansprechpartnerin

Baudenkmalpflege Siedlungen

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