Jugendgerichtshilfe
Haus des Jugendrechts
Das "Dortmunder Haus des Jugendrechts" verfolgt durch Optimierung der bestehenden, behördenübergreifenden Zusammenarbeit aller Kooperationspartner (Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt) flächendeckend für das Stadtgebiet Dortmund die Ziele
- in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen jugendliche und heranwachsende Intensivtäter zeitnah Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten zu ermöglichen,
- kriminelle Karrieren von jugendlichen und heranwachsenden Intensivtätern zu beenden bzw. deren Rückfallquote zu verringern, um so die Jugendkriminalität insgesamt zu reduzieren.
- und damit insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und der objektiven Sicherheitslage in der Stadt Dortmund zu schaffen.