Jugendamt

Jugendgerichtshilfe

Haus des Jugendrechts

Das "Dortmunder Haus des Jugendrechts" verfolgt durch Optimierung der bestehenden, behördenübergreifenden Zusammenarbeit aller Kooperationspartner (Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt) flächendeckend für das Stadtgebiet Dortmund die Ziele

  • in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen jugendliche und heranwachsende Intensivtäter zeitnah Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten zu ermöglichen,
  • kriminelle Karrieren von jugendlichen und heranwachsenden Intensivtätern zu beenden bzw. deren Rückfallquote zu verringern, um so die Jugendkriminalität insgesamt zu reduzieren.
  • und damit insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und der objektiven Sicherheitslage in der Stadt Dortmund zu schaffen.

Kontakt

Staatsanwaltschaft Dortmund im Dortmunder Haus des Jugendrechts

Kriminalkommissariat 32 der Polizei Dortmund im Dortmunder Haus des Jugendrechts

Jugendgerichtshilfe im Dortmunder Haus des Jugendrechts

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