Jugendamt

Hilfe und Beratung

Begleiteter Umgang

Der Begleitete Umgang (BU) mit und ohne Schutzauftrag wird vom Fachbereich "Sozialpädagogische Fachdienste" auf Rechtsgrundlage des § 18 Absatz 3 SGB VIII geleistet.

Im Trennungs- und Scheidungsverfahren bieten wir der gesamten Familie unsere Unterstützung in einer hoch belasteten Lebensphase an. Unser Ziel ist es, Kindern von getrenntlebenden Eltern die Chance auf ein unbeschwertes Zusammensein mit Mama oder Papa zu ermöglichen.

Wie oder Wo kann die Hilfe "BU" beantragt werden?

Es gibt in Dortmund in allen Stadtbezirken und in der Innenstadt Jugendhilfedienste. Für jede Straße in Dortmund gibt es im Jugendhilfedienst eine*n Ansprechpartner*in. Hier werden sämtliche Hilfen und Unterstützungen für Familien nach einer individuellen Beratung der Kolleg* innen aus dem Jugendhilfedienst geprüft und bewilligt. Der Begleitete Umgang ist eine zeitlich befristete Hilfe im Rahmen der Jugendhilfe. Wir begleiten Sie von 3 bis zu 6 Monaten. Der Fachdienst "Begleiteter Umgang" erhält vom Jugendhilfedienst direkte Anfragen und Aufträge zum Begleiteten Umgang.

Kontakt

Jugendamt Dortmund – Sozialpädagogische Fachdienste – Begleiteter Umgang

Frau Heike Gutzmerow
Teamleiterin
Frau Sabine Jaensch
stellv. Teamleiterin
Frau Karin Jaschowez
Ansprechpartnerin
Frau Karoline Müller
Ansprechpartnerin
Herr Burkhard Spieß
Ansprechpartner
N. N.
Ansprechpartner*in

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