Jugendamt

Pflegekinder- und Adoptionsdienst

Netzwerkpflege

Es handelt sich hier um Pflegefamilien, die entweder:

  • bis zum 3. Grad mit dem Pflegekind verwandt sind
  • oder über den 3. Grad hinaus mit dem Pflegekind verwandt sind
  • oder um Familien die aus dem Umfeld des Kindes kommen

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der/die Leistungsberechtigte, d.h. der/die Sorgerechtsinhaber/in, eine Unterbringung in einer der o. g. Pflegefamilien wünscht.

Der Begriff der Netzwerkfamilie erweitert die Verwandtenpflege um die milieunahe Unterbringung, z.B. in der Nachbarschaft, bei Freunden, etc.

Kontakt

Stadt Dortmund - Jugendamt - Sozialpädagogische Fachdienste - Pflegekinder- und Adoptionsdienst

Frau Barthelt
Sachgebiet Adoptionsvermittlung / Netzwerkpflege

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