Pflegekinder- und Adoptionsdienst
Netzwerkpflege
Es handelt sich hier um Pflegefamilien, die entweder:
- bis zum 3. Grad mit dem Pflegekind verwandt sind
- oder über den 3. Grad hinaus mit dem Pflegekind verwandt sind
- oder um Familien die aus dem Umfeld des Kindes kommen
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der/die Leistungsberechtigte, d.h. der/die Sorgerechtsinhaber/in, eine Unterbringung in einer der o. g. Pflegefamilien wünscht.
Der Begriff der Netzwerkfamilie erweitert die Verwandtenpflege um die milieunahe Unterbringung, z.B. in der Nachbarschaft, bei Freunden, etc.
Kontakt
Stadt Dortmund - Jugendamt - Sozialpädagogische Fachdienste - Pflegekinder- und Adoptionsdienst
Frau Barthelt
Sachgebiet Adoptionsvermittlung / Netzwerkpflege