Betreuung
Pflegekinder- und Adoptionsdienst
Herzlich willkommen bei der Pflegekinderhilfe und dem Adoptionsdienst der Stadt Dortmund!
Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Hier möchten wir Ihnen umfassende Informationen über die verschiedenen Aspekte der Pflegekinderhilfe bieten. Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen und ihnen ein sicheres und liebevolles Zuhause zu ermöglichen. Egal, ob Sie sich für die Möglichkeiten der Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege, Netzwerkpflege oder Verwandtenpflege interessieren – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Informieren Sie sich über unsere Angebote, die Voraussetzungen um Pflegeperson zu werden und die Unterstützung, die wir Ihnen bieten.
Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass Kinder in einem stabilen und förderlichen Umfeld aufwachsen. Bei Fragen oder Anliegen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Ihr Team der Pflegekinderhilfe
Pflegekinderhilfe und Adoptionsdienst
In der Pflegekinderhilfe gibt es verschiedene Formen der Pflege, die jeweils unterschiedliche Ziele und Rahmenbedingungen haben. Hier sind die Unterschiede zwischen den genannten Pflegeformen:
Bereitschaftspflege: Diese Form der Pflege ist kurzfristig angelegt. Kinder, die vorübergehend aus ihrer Familie genommen werden müssen, werden in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist. Dies kann einige Tage bis mehrere Monate dauern.
Vollzeitpflege: Dies ist die häufigste Form der Pflege, bei der ein Pflegekind dauerhaft in einer Pflegefamilie lebt. Die Pflegeeltern übernehmen die Verantwortung für das Kind und bieten ihm ein stabiles Zuhause, oft bis zur Volljährigkeit oder bis das Kind in die Herkunftsfamilie zurückkehren kann.
Sozialpädagogische Pflegestellen: In Pflegestellen nach § 33.2 SGB VIII arbeiten geschulte Fachkräfte, die darauf spezialisiert sind, den individuellen Bedürfnissen des Kindes mit erhöhtem Förderbedarf (Traumatisierungen, körperliche und/oder kognitive Entwicklungsbeeinträchtigungen und/oder anderen Verhaltensauffälligkeiten) gerecht zu werden. Ziel ist es, dem Kinde ein sicheres und stabiles Umfeld zu bieten, in dem sie sich entwickeln und entfalten können. Dabei wird nicht nur auf die physische Sicherheit geachtet, sondern auch auf die emotionale und soziale Unterstützung des Kindes. Zudem ermöglichen Sie Kindern, „sichere Beziehungen“ zu lernen und einzugehen.
Netzwerkpflege: Hierbei handelt es sich um eine Form der Pflege, bei der das Kind in einem familiären oder sozialen Netzwerk untergebracht wird, das bereits eine Beziehung zum Kind hat. Dies kann beispielsweise ein Verwandter oder ein enger Freund der Familie sein. Ziel ist es, das Kind in einem vertrauten Umfeld zu belassen.
Verwandtenpflege: Diese Form der Pflege bezieht sich speziell auf die Unterbringung von Kindern bei Verwandten, wie Großeltern, Tanten, Onkeln oder Geschwistern. Verwandtenpflege hat den Vorteil, dass das Kind in der Regel bereits eine Bindung zu den Pflegeeltern hat, was den Übergang erleichtern kann. Jede dieser Pflegeformen hat ihre eigenen rechtlichen und emotionalen Rahmenbedingungen, die auf die Bedürfnisse des Kindes und die Situation der Herkunftsfamilie abgestimmt sind.
Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII:
Wer ein Kind oder einen Jugendlichen über Tag und Nacht in seinem Haushalt aufnehmen will (Pflegeperson), bedarf der Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer ein Kind oder einen Jugendlichen
- im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche aufgrund einer Vermittlung durch das Jugendamt
- als Vormund oder Pfleger im Rahmen seines Wirkungskreises
- als Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad,
- bis zur Dauer von acht Wochen
- im Rahmen eines Schüler- oder Jugendaustausches
- in Adoptionspflege
über Tag und Nacht aufnimmt.
Die Pflegeerlaubnis dient dazu, sicherzustellen, dass Pflegeeltern die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um ein Kind oder einen Jugendlichen in ihrem Haushalt aufzunehmen und zu betreuen. Sie soll die Qualität der Pflege und das Wohl des Kindes gewährleisten.
Die Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII ist somit ein wichtiger Bestandteil des Systems der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, um sicherzustellen, dass Kinder in einem sicheren und förderlichen Umfeld aufwachsen können. Wenn Sie weitere Informationen oder spezifische Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf.
Die häufigsten Fragen an den Pflegekinderdienst:
Unsere Aufgaben
Pflegegeld
Pflegefamilien erhalten einen monatlichen finanziellen Zuschuss, der sich aus den materiellen Aufwendungen und einem Erziehungsbeitrag zusammensetzt. Dieses sogenannte Pflegegeld wird jährlich durch Empfehlungen der Landesjugendämter angepasst. Dabei handelt es sich um den Unterhalt für das Pflegekind und gilt nicht als Einkommen der Pflegeeltern und ist in seiner Höhe vom Einkommen der Eltern unabhängig. Das Pflegegeld ist steuerfrei. Das Pflegekind kann jedoch auf der Steuerkarte berücksichtigt werden.
Links & Downloads
Sie haben Interesse? Über Bewerbungen von interessierten Menschen, die ein Pflegekind bei sich aufnehmen wollen, freuen wir uns.