Gesundheitsamt

Umweltmedizin

Trink- und Badewasser

Das Trink- und Badewasser unterliegt der regelmäßigen Überwachung seitens des Dortmunder Gesundheitsamtes

Trinkwasser soll appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften haben. Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.

Das Dortmunder Gesundheitsamt überwacht und prüft regelmäßig die Qualität von Trink- und Badewasser. Bei Abweichungen leitet es ggfls. Maßnahmen ein beziehungsweise stimmt diese ab. Grundlage für alle Überwachungen und Maßnahmen sind das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) und der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV).

Trinkwasser und Trinkwasserversorgungsanlagen

Trinkwasser ist unser wichtigstes und am besten überwachtes Lebensmittel. Ohne Nahrung kann der Mensch bei genügender Wasseraufnahme Wochen überleben, ohne Wasser dagegen nur wenige Tage.

Das Trinkwasser in Dortmund hat eine sehr gute Qualität, wird vielfältig genutzt und kann ohne Bedenken getrunken werden. Unter Trinkwasser fällt alles Wasser, das zum Trinken, zum Kochen und zur Zubereitung von Speisen und Getränken bestimmt ist oder zur Körperpflege und –reinigung. Trinkwasser ist aber auch das Wasser, welches notwendig ist zur Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen und Reinigung von Gegenständen, mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

Badewasser

Gemäß Infektionsschutzgesetz muss Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Schwimm- oder Badebecken einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Diese Aufgabe nimmt das Gesundheitsamt Dortmund durch Begehungen vor Ort und durch Prüfung der Wasseruntersuchungsergebnisse wahr.
Die Qualitätssicherung der Bäderhygiene basiert zum einen auf der Eigenüberwachung des Betreibers*der Betreiberin und zum anderen auf der behördlichen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Als wesentliche Grundlage hierfür dient die Empfehlung des Umweltbundesamtes, die neben mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an die Qualität von Schwimm- und Badewasser auch allgemeine Hygienestandards für Badeeinrichtungen festlegt.
Das Gesundheitsamt berät Badbetreiber*innen bei der Behebung von Problemen. Führen die Kontrolltätigkeiten des Gesundheitsamtes zu seuchenhygienische Bedenken, so werden umgehend weitergehende Untersuchungen angeordnet. In bestimmten Fällen kann das Bad durch das Gesundheitsamt bis zur Wiederherstellung einwandfreier hygienischer Verhältnisse sogar geschlossen werden.

Eigener Beitrag zur Hygiene

Auch als Badegast können Sie persönlich zur Hygiene beitragen, da die Verunreinigung des Badewassers im Wesentlichen über die Haut in Form von z.B. Schweiß, Hautfett, Mikroorganismen und Körperpflegemittel erfolgt. Durch eine gründliche Körperreinigung vor dem Schwimmen können diese aus dem Badewasser ferngehalten und damit der technische Aufbereitungsaufwand reduziert und die Qualität des Badewassers gut gehalten werden.
Die Körperreinigung vor dem Baden sollte gründlich mit Seife und Shampoo erfolgen und alle Körperstellen erreichen. In jedem Fall ist aber darauf zu achten, dass die Seifen- und Shampooreste gut ab- und ausgespült werden, damit diese Stoffe nicht in das Badewasser hineingetragen werden. Beim Verlassen des Bades sollte zumindest klar abgeduscht werden, eine nochmalige Körperreinigung mit Seife/Shampoo ist im Grunde nicht unbedingt erforderlich.
Insbesondere sollten die Füße, vor allem auch die Zwischenzehenräume, zur Verhinderung von Fußpilzinfektionen sehr gut getrocknet werden.

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