Psychiatrie und Sucht
Psychiatrie- und Suchtkoordination
Die Psychiatrie- und Suchtkoordination ist – als Aufgabe nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (§ 23 ÖGDG NRW) – in der Koordinationsstelle im Gesundheitsamt angesiedelt.
Die psychosoziale und psychiatrische Versorgung, ebenso wie die Suchtkrankenhilfe, sind gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Spezialisierung und Arbeitsteilung. Angebote unterschiedlicher Einrichtungen und Dienste richten sich teilweise an gleiche Klient*innen und Klient*innengruppen. Verlässliche Absprachen der Leistungsanbieter*innen untereinander zur koordinierenden Leistungserbringung kennzeichnen daher die Praxis in vielen Versorgungsbereichen.
Gremien, Arbeitskreise und Arbeitsgruppen dienen
- dem fachlichen Austausch,
- der notwendigen Koordination und Vernetzung sowie
- der Weiterentwicklung der Versorgung auf dem Hintergrund fachlicher Erkenntnisse.
Arbeitskreise und Gremien
Gesamtübersicht
Für die Wahrnehmung der Koordinationsaufgaben sind insbesondere die nachstehenden Arbeitskreise und Gremien bedeutsam: