Gesundheitsamt

Gesundheitsangebote für Erwachsene

Heilpraktiker*innen

Heilpraktiker*innen sind Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz die Genehmigung besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Die geschützte Tätigkeitsbezeichnung Heilpraktiker*in erhält, wer eine amtlich durchgeführte Kenntnisüberprüfung bestanden hat.

Das Gesundheitsamt Dortmund ist zentral für den Regierungsbezirk Arnsberg zuständig für die Prüfungen in den Berufen Heilpraktiker*in sowie Heilpraktiker*in (Psychotherapie).

Informationen und Formulare

Sie können den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung im Serviceportal der Stadt Dortmund online stellen. Sie finden dort auch weitere wichtige Informationen.

Stadt Dortmund - Gesundheitsamt - Heilpraktiker*innen