Gesundheitsamt

Gesundheitsangebote für Erwachsene

Betreuungsbehörde

Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde im Gesundheitsamt gehören die Unterstützung und Beratung von Betreuten, ehrenamtlichen Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen sowie Bevollmächtigten in allen Angelegenheiten rund um die rechtliche Betreuung.

Das Beratungsspektrum reicht von den Möglichkeiten der Betreuungsvermeidung durch "andere Hilfen" bis zur Unterstützung bei einer notwendigen Unterbringung von Betroffenen in psychiatrischen Einrichtungen (Unterbringungshilfen nach dem Betreuungsgesetz). Vorbeugend berät die Betreuungsbehörde alle interessierten Bürger*innen zu Vorsorgevollmachten und beglaubigt diese auf Wunsch. Eine spätere Betreuung kann so in vielen Fällen vermieden werden. Die Unterstützung der Betreuungsgerichte bei der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung (Betreuungsgerichtshilfe) ist ebenfalls Aufgabe der Betreuungsbehörde. Das betrifft insbesondere die Sachverhaltsermittlung und Auswahl geeigneter Betreuer*innen. Die Betreuungsbehörde arbeitet auch mit den Betreuungsvereinen zusammen. Die Betreuungsbehörde setzt sich aktiv für die Gewinnung neuer Betreuer*innen ein. Sie nimmt Anträge zur Registrierung als Berufsbetreuer*in entgegen und entscheidet über diese.

Hinweis
Wir suchen Berufsbetreuer*innen!

Wenn Sie selbst Interesse daran haben, sich ehrenamtlich oder beruflich zu engagieren und die Betreuung für einen Menschen übernehmen möchten, kann die Betreuungsbehörde Sie beraten. Bitte melden Sie sich bei uns!

Fragen & Antworten

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