Kulturbüro

Internationale Kunst

KUNST.TRANSFER Werkförderung

Hinweis
2. Bewerbungsphase für die Umsetzung in 2025

Bewerbungen (für die Umsetzung in 2025) können ab dem 11.11.2024 bis zum 15.04.2025 beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden.

Foto von einem Mund, bemalt mit Ameisen.
Urheber
Evelyn Bracklow
Künstlerin & Kulturschaffende aus Dortmund / Zusammenarbeit im Rahmen der Werkförderung 2023 mit der Fotografin Henny Jenkins in Leeds.
Bild: Evelyn Bracklow / Henny Jenkins

Zwischen Henny und mir gab es von Anfang an eine besondere Verbindung. In meiner Kunst, und ich glaube, in der Kunst überhaupt, geht es viel um Verbindungen. Mit sich selbst, mit anderen… Zwischen Orten, Zeiten.. konkret und abstrakt...
(...) Für mich war der Aufenthalt in Leeds verbunden mit einer großen Offenheit, der Möglichkeit des Innehaltens, das zugleich ein enormer Zugewinn für meine künstlerische Position war und ist.

Die Zielsetzung ist eine besondere, individuelle und auf die Bedürfnisse einer fachlichen und professionellen Weiterentwicklung eingehende Werkförderung mit Arbeitsaufenthalt in den Partnerstädten der Stadt Dortmund. Gefördert wird die Zusammenarbeit mit Künstler*innen und Kooperationspartner*innen in den Partnerstädten.

Tanz Performance einer Frau durch einen Tisch.
Performance FEMXLE SPACES: vier.D & ACCA Dance Theatre in Leeds
Bild: Elly Welford

Der neu konzipierte Förderbereich soll eine bisher noch nicht erreichte Zielgruppe von Dortmunder Kulturschaffenden und Künstler*innen erschließen und das Erproben origineller Herangehensweisen und kollaborativer Prozesse begünstigen. So wirkt das Förderprogramm auch wie ein Qualifizierungsprogramm für Nachwuchskünstler*innen und junge Kulturschaffende aus Dortmund, deren Kontakte und Netzwerke erst im Aufbau sind. Künstler*innen und Kulturschaffende sowohl der Stadt Dortmund als auch aus den Partnerstädten sollen dabei voneinander profitieren.

Werkförderung

Fotographie eines Straßenbildes zweier Reiher die fliegen.
Urban Art in Leeds
Bild: Jonny Gios / unsplash

Das Kulturbüro sorgt mit dem Förderprogramm dafür, dass sich zum einen eine neue interdisziplinäre Zielgruppe von Künstler*innen durch das Angebot angesprochen fühlt und zum anderen, dass die Förderung den Programmteilnehmer*innen die bestmögliche Unterstützung für das Realisieren ihrer Vorhaben anbietet. Der Anspruch ist hierbei einen offenen Bewerbungsprozess zu kommunizieren, die Fördermodalitäten niederschwellig zu halten und eine angemessene Honorierung der künstlerischen Arbeit abzusichern.

Das beantragte Vorhaben kann sich prozess- oder ergebnisorientiert gestalten, d.h. der Fokus der Förderung kann auf dem Werk selbst liegen, eine neue Schaffensphase unterstützen, (Ko-) Produktionen oder eine künstlerische/interdisziplinäre Forschung sowie die Erstellung von Modellen oder Prototypen anregen. Vorhaben sollen innovativ und von hoher künstlerischer Qualität bzw. Originalität sein; ein interdisziplinärer Ansatz wird dabei begrüßt.

Die international beteiligten Projektpartner*innen agieren gleichberechtigt. Es findet eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe statt. Sowohl der*die Künstler*in aus Dortmund als auch der*die Kooperationspartner*in der jeweiligen Partnerstadt erhalten ein Honorar. Die Wahl des*der Kooperationspartner*in soll ausgehend von der eigenen Professionalität von den Bewerber*innen selbst getroffen werden.

Die Entscheidung über eine Fördermittelvergabe trifft eine interdisziplinäre Jury. Wir bitten die Antragsfristen zu berücksichtigen. Die ausgewählten Anträge werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen des Jahresförderberichts durch das Kulturbüro vorgelegt.

Die Jury

Antragstellung und Verfahren

Wissenswertes für die Recherche nach Kooperationspartner*innen

Wichtige Information für Antragsteller*innen!

Beachten Sie bitte, dass die per Zuwendungsbescheid bewilligte Fördersumme, wie beantragt, zweckgebunden an eine Kooperation mit dem*der von Ihnen genannten ausländischen Künstler*in ist und das Vorhaben nur vor Ort in der Partnerstadt durchgeführt werden kann. Die Auszahlung eines Honorars soll nachweislich an den*die Kooperationspartner*in erfolgen. Wir empfehlen die Verwendung des zur Verfügung gestellten Musters „Koproduktionsvereinbarung“.

Stadt Dortmund - Kulturbüro

Annika Schmermbeck
Referentin: Internationale und interdisziplinäre Projekte

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