Die Stadt Dortmund fördert Dortmunder Künstler*innen seit über 70 Jahren durch den Kauf ihrer Kunst. Zurzeit kauft das Dortmunder Kulturbüro jedes Jahr Kunstwerke für 35.000 Euro. Die Kunstwerke sind von Künstler*innen, die in Dortmund arbeiten und leben.
Open Call: Bewerbung für den Kunstankauf
Alle Dortmunder Künstler*innen können sich für den Kunstankauf bewerben. Dafür gibt es
Teilnahmevoraussetzungen, 36 KB, PDF
. Die Ankaufskommission entscheidet, welche Kunstwerke die Stadt Dortmund kauft.
Was passiert mit den Kunstwerken, die die Stadt Dortmund kauft?
Das Kulturbüro nimmt alle Kunstwerke in eine Liste auf und kümmert sich auch um das Angebot „Kunst (Aus)leihe Dortmund“. Durch dieses Angebot können sich alle Menschen aus Dortmund Kunstwerke ausleihen.Die Ausstellung „EIN BLICK IN DORTMUNDER KUNST“ zeigt die angekauften Kunstwerke aus dem Vorjahr. Seit 2022 findet die Ausstellung Anfang des Jahres im
„SUPERRAUM | Dortmund Kreativ"
in der Brückstraße statt.
Wer entscheidet, welche Kunst die Stadt Dortmund kauft?
Eine Ankaufskommission trifft sich einmal im Jahr und entscheidet, welche Kunstwerke die Stadt Dortmund kauft. In der Ankaufskommission sind Mitglieder aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und Fachleute aus den Bereichen Kunstwissenschaft und Kunsthandel.
Welche Fristen gibt es?
Zu den Fristen siehe unten "Wann ist eine Bewerbung möglich?" Aktuelle Fristen können Sie auch durch unseren Newsletter erfahren. Hier können Sie sich für den
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Welche Teilnahmebedingungen gibt es für Künstler*innen?
Die Künstler*innen müssen ihren Hauptwohnsitz in Dortmund haben. Das bedeutet: Die Meldeadresse muss in Dortmund sein.
Die Stadt Dortmund kauft keine Kunstwerke von Künstler*innen, die in anderen Städten leben und nur ein Atelier in Dortmund haben.
Die Künstler*innen müssen nachweisen, dass sie professionell als Künstler*innen arbeiten:
- Abschluss eines Studiums oder einer ähnlichen Ausbildung mit Schwerpunkt im Bereich Bildende Kunst/Freie Kunst, Grafik, Malerei, Bildhauerei/Plastik, Keramik/Glas, Metall, Buchkunst, Druck/Druckgrafik, Medienkunst, Textilkunst, Kunstpädagogik, Design oder Architektur.
- Abschlüsse wie zum Beispiel Akademiebrief oder Meisterschüler, wenn diese schon öfter in bedeutenden Ausstellungen zu sehen waren.In Einzelfällen kann eine langjährige Ausstellungspraxis in professionellen Museen oder Galerien die genannten Abschlüsse ersetzen. Dabei zählt aber keine Hobbytätigkeit und keine Ausstellungen in Arztpraxen.
Es dürfen sich keine Künstler*innen bewerben, von denen die Stadt Dortmund im letzten Jahr Kunstwerke gekauft haben.
- Man darf sich maximal mit zwei Kunstwerken bewerben.
- Kunstwerke für die Wand müssen eine Aufhängung haben, die das Kunstwerk trägt.
- Die Kunstwerke müssen auf der Rückseite beschriftet sein: Titel, Entstehungsjahr, Technik, Name.
- Die Kunstwerke dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
- Die Kunstwerke brauchen einen Rahmen. Das gilt nicht für Leinwände oder Skulpturen.
Wenn ein Kunstwerk zusätzliche Technik braucht, muss die Technik mitgeliefert werden, zum Beispiel Beamer oder Bildschirme.Wie können Sie sich bewerben?
- Prüfen Sie, ob Sie als Künstler*in und Ihre Kunstwerke alle
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erfüllen.
- Füllen Sie das Bewerbungsformular aus.
- Laden Sie andere nötige Unterlagen hoch.
Wir berücksichtigen keine Bewerbungen per E-Mail oder Brief.
Bei Rückfragen, Kontakt siehe unten.