Die Stadt Dortmund möchte Projekte, Zusammenarbeiten und kleine Ausstellungen im Bereich Bildende Kunst fördern.
Die Förderung ist für zwei Bereiche:
- Unterstützung von Zusammenarbeiten bei künstlerischen Projekten in Dortmund.
- Unterstützung von Ausstellungen in Produzentengalerien in Dortmund.
Wer entscheidet, wer die Förderung bekommt?
Das Kulturbüro gibt alle Anträge an den Dortmunder Kunstbeirat weiter, die korrekt ausgefüllt und vollständig sind. Der Dortmunder Kunstbeirat entscheidet in zwei Sitzungen im Jahr, wer die Förderung bekommt. Niemand hat einen Anspruch auf die Förderung. Das heißt: Man kann die Förderung nicht vor Gericht einklagen. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit von der Stadt Dortmund bekommt eine Übersicht zu den geförderten Projekten.
Wer ist im Dortmunder Kunstbeirat?
Im Dortmunder Kunstbeirat sind immer:
- ein*e Beiratskoordinator*in
- Galerist*innen
- Vertreter*innen der freien Kunstszene
- Vertreter*innen des Künstlerhauses
- Vertreter*innen zweier Künstlerverbände
Alle drei Jahre wird der Beirat neu gewählt.
Vorsitzender ist Kunstwissenschaftler
Dr. Rudolf Preuss.Die weiteren Mitglieder sind:
- Brigitte Bailer, Künstlerin und Vertreterin des BBK Westfalen e. V. Rosa Fehr van Ilten, Galeristin
- Nicole Gördes, Künstlerin
- Andrea Heber, Galeristin
- Silvia Liebig, Künstlerin
- Elmar Mauch, Bildforscher und Künstler
- Günter Rückert, Künstler und Vertreter des BBK Ruhrgebiet e. V.
- Katrin Gellermann, Referentin für Förderung Bildende Kunst aus dem Kulturbüro Stadt Dortmund
- Dr. Pia Wojtys, Geschäftsführerin Künstlerhaus Dortmund
Welche Fristen gibt es?
Die Frist für den Antrag hängt vom Zeitpunkt der geplanten Umsetzung des Projekts ab:
- im Frühjahr für Projekte mit geplanter Umsetzung im aktuellen Jahr.
- im Herbst für Projekte mit geplanter Umsetzung im nächsten Jahr.
Zu den Fristen siehe unten
"Wann ist eine Antragstellung möglich?". Aktuelle Fristen können Sie auch durch unseren Newsletter erfahren. Hier können Sie sich für den
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anmelden. Eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Das heißt: Sie müssen die Fördergelder im gleichen Kalenderjahr ausgeben.
Wer kann die Förderung bekommen?
Für künstlerische Kooperationsprojekte:
- Es muss mindestens drei Projektpartner*innen geben. Es muss mindestens ein*e Bildende*r Künstler*in dabei sein. Die anderen Projektpartner*innen können auch aus anderen Kulturbereichen kommen.
- Ein Nachweis muss zeigen, dass die Projektpartner*innen professionell als Künstler*innen arbeiten. Mehr Informationen dazu stehen auch in den
Förderrichtlinien, 146 KB, PDF
.
- Es muss einen genauen Plan für das Projekt geben, in dem steht:
- Was sind die gemeinsamen Ziele beim Projekt und der Umsetzung?
- Welche Schritte sind für das Projekt geplant? Zum Beispiel Recherche, künstlerische Arbeit, Präsentation.
- Wie ist der Zeitplan für das Projekt?
- Am Ende muss es ein Ergebnis für die Öffentlichkeit geben. Zum Beispiel eine Ausstellung, eine Führung oder eine digitale Präsentation.
Wie hoch ist die Förderung für Produzentengalerien?
Produzentengalerie können eine Aufwandspauschale für ihre Ausstellung bekommen.
- Einzelausstellungen: maximal 1.000 Euro.
- Ausstellungen mit 3 bis 9 Künstler*innen: 500 Euro pro Künstler*in.
- Ausstellungen mit 10 bis 20 Künstler*innen: 250 Euro pro Künstler*in
Die Hälfte der Förderung muss für das Honorar der Künstler*innen ausgegeben werden.
Mehr Informationen stehen in den
Förderrichtlinien., 146 KB, PDF
Wer kann die Förderung bekommen?
Künstlerische Kooperationsprojekte
Was gilt als künstlerisches Kooperationsprojekt?
- Kollektive und Zusammenschlüsse von Künstler*innen, die in Dortmund arbeiten oder seit mindestens fünf Jahren regelmäßig aktiv in der Dortmunder Kunst-Szene sind.
- Dortmunder Kulturschaffende, Vereine, Verbände, Institutionen, die ein Kooperationsprojekt mit Bildenden Künstler*innen haben.
Produzentengalerien
Was gilt als Produzentengalerie?
- In der Produzentengalerie müssen Ausstellungen stattfinden.
- Künstler*innen müssen die Produzentengalerie betreiben.
- Die Produzentengalerie muss Gewinne an die ausstellenden Künstler*innen verteilen.
- Die Produzentengalerie soll vor allem Kunst aus Dortmund und Umgebung ausstellen. Es sollen Ausstellungsverträge mit den Künstler*innen abgeschlossen werden.
- Die Produzentengalerie muss seit mindestens drei Jahren professionell Ausstellungen veranstalten. Dabei kann es Ausnahmen für neu gegründeten Produzentengalerien geben nach Absprache mit dem Vorsitz des Dortmunder Kunstbeirats.
- Die Wandfläche in der Produzentengalerie muss ca. 20 Meter breit und drei Meter hoch sein.
- Die Produzentengalerie muss regelmäßig an mindestens drei Tagen in der Woche geöffnet sein.
- Die Ausstellungen sind in der Regel für mindestens vier Wochen zu sehen.
- Es muss eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit geben.
Wie müssen künstlerische Kooperationsprojekte den Antrag einreichen?
- Laden Sie die das
Antragsformular, 112 KB, PDF
herunter.
- Füllen Sie das Formular aus.
- Unterschreiben Sie den Antrag.
- Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen für den Antrag. Dazu gehören: ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan.
- Sie müssen dafür diese Vorlage nutzen.
- Falls vorhanden: Nachweis für die Bezahlung eines Eigenanteils.
- Angaben und Lebensläufe von den Projektbeteiligten.
- Falls es ein Verein oder ein Kollektiv ist: Angaben zur Tätigkeit, Darstellung der Vereinsziele und ein Link zur Homepage.
- Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als E-Mail an den Kontakt siehe unten. Die E-Mail darf nicht größer als 2 MB sein.
Wie müssen Produzentengalerien den Antrag einreichen?
- Laden Sie die das
Antragsformular, 174 KB, PDF
herunter.
- Füllen Sie das Formular aus.
- Unterschreiben Sie den Antrag.
- Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen für den Antrag.
Dazu gehören: - ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Sie müssen dafür diese Vorlage Ausgaben- und Finanzierungsplan nutzen.
- Falls vorhanden: Nachweis eines Eigenanteils
- kurze Vorstellung der Produzentengalerie
- Beachten Sie dabei die genannten Kriterien, was bei dieser Förderung als Produzentengalerie gilt.
- Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als E-Mail an den Kontakt siehe unten.