Qualitätsrahmen "Ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter"
Raumgestaltung und -nutzung im Ganztag
Kinder verbringen einen Großteil ihres Tages an der Schule – dem zentralen Lebens- und Bildungsraum. Daher spielt die Raumgestaltung eine entscheidende Rolle. Auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmte Räume können die kindliche Entwicklung in vielerlei Hinsicht positiv beeinflussen.
Die Stadt Dortmund verfolgt das Ziel, allen Kindern bedarfsgerechte Räume bereitzustellen – sei es für Rückzug und Erholung oder für Bewegung und Aktivitäten im Innen- und Außenbereich. Dieses Ziel lässt sich häufig nur in Schulen realisieren, die entweder baulich erweitert wurden oder gemäß den Schulbauleitlinien der Stadt Dortmund neu entstanden sind. Allerdings sind bestehende Räume oft nicht optimal ausgestattet, sodass ihr volles Potenzial ungenutzt bleibt.
Ein abgestimmtes Raumkonzept, das in enger Zusammenarbeit der Beteiligten entwickelt wird, sowie die gezielte Aktivierung bislang ungenutzter Verkehrsflächen bieten vielversprechende Lösungsansätze.
Im Folgenden werden die von der Stadt Dortmund definierten Ziele sowie konkrete Maßnahmen zur Umsetzung vorgestellt. Dabei ist eine individuelle Betrachtung jedes Schulstandortes sowie eine verbindliche Umsetzungsplanung unerlässlich, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Dies erfordert Zeit und wird in einigen Fällen ohne bauliche Maßnahmen nicht realisierbar sein.
Ziele und Maßnahmen
- Organisation regelmäßiger Workshops, in denen die Kinder aktiv an der Mitgestaltung von Räumen beteiligt werden in gemeinsamer Verantwortung.
- Durchführung regelmäßiger Umfragen, um die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder in Bezug auf ihre Lernumgebung zu ermitteln.
- Einbindung der Kinder sind in die gemeinsame Planung von Umbau- und Renovierungsprojekten, um ihre Ideen und Vorstellungen in die Raumgestaltung einzubringen.
- Sicherstellung der ggf. notwendigen Finanzierung von Beteiligungsworkshops zur Raumgestaltung, damit die Kinder aktiv an der Gestaltung ihrer Umgebung mitwirken können.
- Bereitstellung bereits erfolgreich erprobter Partizipationsmethoden, wie strukturierte Fragebögen oder methodische ‚Werkzeugkoffer‘ (dies ermöglicht z. B. eine qualitativ hochwertige und effiziente Einbindung der Kinder und pädagogischen Fachkräfte in die Gestaltung von Ganztagsangeboten).
- Flexible Gestaltung der Bewegungsräume, um sowohl strukturierte als auch kreative Aktivitäten zu ermöglichen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Kinder gerecht werden.
- Integration regelmäßiger Bewegungsphasen in den Tagesablauf, um sowohl die kognitive Leistungsfähigkeit als auch das körperliche Wohlbefinden zu fördern und dabei die unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder zu berücksichtigen.
- Einrichtung von Bewegungsräumen,
die soziale Interaktionen , Teamarbeit und Konfliktlösung durch gemeinschaftliche Aktivitäten, die alle Kinder, unabhängig von ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft, einbeziehen.
- Inklusive Gestaltung der Bewegungsräume, sodass alle Kinder – unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten – aktiv teilnehmen können und die Räume barrierefrei zugänglich sind.
- Einrichtung von Räumen, die Kreativität anregen und den Kindern die Möglichkeit bieten, eigene Spielideen zu entwickeln, die an ihre individuellen Interessen und Fähigkeiten angepasst sind.
- Vielfältige Gestaltung der Räume, um ein langfristiges Bewusstsein für körperliche Aktivität und Gesundheit zu fördern, indem sie allen Kindern die gleichen Chancen zur aktiven Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen bietet.
- Bereitstellung gesicherter Lagermöglichkeiten für Spiel- und Bewegungsgeräte durch den Schulträger (dies gewährleistet den langfristigen Erhalt des Materials und fördert eine nachhaltige Nutzung der Außenflächen).
- Regelmäßige Evaluation der Bewegungsräume, um ihre Weiterentwicklung sicherzustellen und sicherzustellen, dass sie die Vielfalt und Inklusion der Kinder weiterhin unterstützen.
- Schaffung von Schutz- und Rückzugsräumen, in denen sich alle Kinder entspannen können.
- Schaffung räumlicher emotionale Sicherheit, um Kinder dabei zu unterstützen, ihre Gefühle zu regulieren, besonders in herausfordernden Situationen.
- Schaffung von Räumlichkeiten, in denen eine ruhige Atmosphäre gewährleistet wird (z. B. zur Förderung der Konzentration als auch die Kreativität aller Kinder, zum vorübergehenden Abstandnehmen von sozialer Interaktion).
- Gewährleistung von Privatsphäre, um den Kindern einen sicheren Raum für Selbstreflexion und die Entwicklung ihrer Identität zu bieten, einschließlich der Berücksichtigung von Kindern mit unterschiedlichen kulturellen und familiären Hintergründen.
- Nutzung alternativer Rückzugsräume wie Bibliotheken und Leseräume, um in ruhiger Umgebung die kognitive Regeneration als auch individuelle Lern- und Leseprozesse zu unterstützen.
- Regelmäßige Evaluation von Rückzugsräumen, um sicherzustellen, dass sie den emotionalen und kognitiven Bedürfnissen aller Kinder gerecht werden und um eine kontinuierliche Verbesserung der Zugänglichkeit und Wirksamkeit zu gewährleisten.
- Gestaltung der Flurbereiche als Orte der Begegnung und informellen Interaktion zwischen den Kindern (im Rahmen der geltenden
Sicherheitsanforderungen ).
- Ausstattung der Flure mit Sitzgelegenheiten und kleinen Nischen, die Rückzugsmöglichkeiten für Pausen oder leise Gespräche bieten (im Rahmen der geltenden Sicherheitsanforderungen).
- Integration von funktionalen Elementen wie Vitrinen, Regale und Whiteboards, um Flurbereiche als Lern- und Arbeitsbereiche zu nutzen (im Rahmen der geltenden Sicherheitsanforderungen).
- Nutzung der Flurbereiche als Ausstellungsräume, in denen die Arbeiten der Kinder präsentiert werden, um ihre Leistungen wertzuschätzen.
- Ausstattung mit Möbeln und Gestaltungselementen, die altersgerecht, stabil und barrierefrei sind, um die Sicherheit der Kinder zu garantieren.
- Funktionale und einladende Gestaltung der Flurbereiche, mit flexiblen Möbeln, die eine vielseitige Nutzung der Räume ermöglichen (im Rahmen der geltenden Sicherheitsanforderungen).
- Anbieten gesunder und ausgewogener Mahlzeiten, die den Energiebedarf der Kinder decken und Mangelernährung vorbeugen, wobei auf kulturelle und gesundheitliche Bedürfnisse Rücksicht genommen wird.
- Umsetzung des Mensabereiches als inklusiver Raum für den sozialen Austausch, in dem alle Kinder lernen, gemeinsam zu essen, soziale Regeln zu beachten und respektvoll miteinander umzugehen.
- Förderung eines gesunden Ernährungsbewusstseins, wie die Einführung von Selbstbedienung und partizipativen Angeboten, die das Selbstbewusstsein und die Selbstständigkeit der Kinder stärken.
- Kindgerechte Gestaltung der Mensa, in der sich Kinder erholen können und die ihnen ein Gefühl der emotionalen Sicherheit vermittelt.
- Gut strukturierte Einbindung der Mensa in den Tagesablauf der Kinder, um den Übergang zwischen Unterricht und Freizeitbetreuung für alle Kinder reibungslos und inklusiv zu gestalten.
- Multifunktionaler Nutzung der Mensa (z. B. als Aufenthaltsraum).
- Kindgerechte Dimensionierung der Mensa, in der die Einnahme der Mittagsverpflegung durch die Kinder in maximal drei Schichten erfolgt (idealerweise können Kinder den Zeitpunkt der Einnahme der Mahlzeit innerhalb der Mittagspause selbst bestimmen).
- Regelmäßige Überprüfung der Mensa durch den Ganztagsträger (z. B. im Hinblick auf die gesundheitlichen, sozialen und emotionalen Bedürfnisse der Kinder).
- Erfüllung aller hygienischen Anforderungen, einschließlich der Einhaltung der
HACCP-Richtlinien , mit geeigneten Waschbecken, leicht zu reinigenden Boden- und Wandbelägen sowie ausreichend Arbeitsflächen.
- Ausstattung mit modernen Großküchengeräten wie Kombidämpfer, Kühlschränke, Gefrierschränke oder Industriespülmaschinen, um die Speisezubereitung effizient und sicher zu gewährleisten.
- Ausstattung mit Regalen, Arbeitsflächen und Vorratsschränken, die ausreichende Kapazitäten zur ordnungsgemäßen Lagerung von Lebensmitteln unter verschiedenen Bedingungen bieten (z. B. trocken, gekühlt, gefroren).
- Bereitstellung von Personalräumen, Umkleidemöglichkeit und Schließfächern für persönlicher Gegenstände für das im Küchenbereich tätige Personal.
- Einsatz von Mülltrennungssysteme zur Förderung einer nachhaltigen Abfallwirtschaft.
- Verwendung energiesparender Geräte und wassersparende Armaturen.
- Ermöglichung von flexiblen Essenszeiten und individuellen Bedürfnisse wie Allergien und kulturelle Ernährungsgewohnheiten.
- Ermöglichung der Einnahme gemeinsamer Mahlzeiten (Erwachsenen und Kindern) zur Stärkung der sozialen Bindungen und Förderung von Inklusion innerhalb der Schulgemeinschaft.
- Kindgerechte Gestaltung der Außenflächen (z. B. Raum für Bewegung, Erholung und soziale Interaktionen) unter Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse (z. B. barrierefreie Wege).
- Integration naturnaher Elemente wie Schulgärten und grüne Klassenzimmer, um Kindern eine direkte Beziehung zur Natur zu ermöglichen und ihr Umweltbewusstsein zu fördern.
- Nutzung des grünen Klassenzimmers als inspirierende Lernumgebung, um biologische Prozesse zu beobachten und praktische Umweltprojekte durchzuführen.
- Integration von Projekten der Nachhaltigkeit bei der Außenraumgestaltung, die alle Dimensionen (ökologisch, ökonomisch, sozial, politisch) umfassen und ein vernetztes Wissen herstellen.
- Berücksichtigung gezielter Bewegungsangebote im Freien, die motorischen Fähigkeiten verbessern, das Immunsystem stärken und einen Ausgleich zum Unterricht im Klassenraum bieten.
- Unterstützung des Standortes bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gestaltung von Außenflächen, wie Schulgärten, grünen Klassenzimmern oder Außenspielgeräten durch die Stadt Dortmund.
- Umsetzung des städtischen Konzepts ‚
Schwammstadt ‘ (hier werden Schulhöfe verstärkt entsiegelt und mit nachhaltigen Begrünungselementen versehen).
- Verbindliche und systematische Integration von Sporthallen in die gemeinsame Raumplanung der Nachmittagsbetreuung (z. B. für Betreuungsangebote an Tagen mit ungünstigen Witterungsbedingungen).
- Inklusive und barrierefreie Einrichtung der Sporthallen, sodass alle Kinder – unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten – aktiv teilnehmen können.
- Flexible Nutzung von Sporthallen (z. B. weitere pädagogische Angebote wie Tanz, Theater oder Kinder-Yoga).
- Einsatz von schallabsorbierenden Materialien wie Akustikdecken, Wandpaneelen und Vorhängen unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes (reduziert z. B. die Nachhallzeit und verbessert die Raumakustik).
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- Einsatz besser schallisolierter Fenster und Türen (minimieren z. B. externe Lärmquellen und tragen zu einer ruhigeren Lernumgebung bei).
- Einsatz von Möbeln mit schallmindernder Wirkung und durchdachte Raumaufteilung (schaffen z. B. eine leisere und angenehme Atmosphäre).
- Sensibilisierung der Kinder für Lärm und die räumliche Trennung lärmintensiver Aktivitäten (unterstützen z. B. die Verbesserung der Akustik).
- Einsatz technischer Lösungen wie Mikrofon- und Lautsprechersysteme sowie Messgeräte zur Erfassung des Geräuschpegels (verbessern z. B. die Sprachverständlichkeit und machen den Lärmpegel sichtbar).
- Neubauten und Sanierungen entsprechen den Sicherheitsanforderungen, Energieeffizienz-, Barrierefreiheits- und Nachhaltigkeitsrichtlinien (siehe Dortmunder Immobilienstandards (DIS)).
- Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und Energiesparmaßnahmen zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks einschließlich umweltfreundlicher Materialien und Fassadenbegrünungen zur Förderung von Biodiversität.
- Prüfung der Bestandsräume hinsichtlich klimatischer Anforderungen, um den Kindern ein angenehmes Lern- und Aufenthaltsumfeld zu ermöglichen (falls dies nicht der Fall ist, werden geeignete Maßnahmen wie beispielsweise Beschattungen ergriffen).
- Gewährleistung der Einhaltung aller relevanten Sicherheitsvorschriften und langfristige Nutzung und Funktionalität von Schulgebäuden (siehe Dortmunder Immobilienstandards, DIS).
- Zulassung von Produkten, die für den Bildungsbereich zugelassen sind und den Sicherheitsvorschriften (
EN 1729-2 ) sowie arbeitsmedizinischen Standards entsprechen (Möbel müssen z. B. umweltfreundlich und aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung z. B.FSC - oderPEFC-zertifiziert stammen).
- Überprüfung und Aktualisierung der Dortmunder Immobilienstandards, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen entsprechen.
- Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Komponenten für die Netzwerkinfrastruktur; in bisher nicht adäquat versorgten Räumen wird eine Nachrüstung von Komponenten für die Netzwerkinfrastruktur geprüft.
- Berücksichtigung von funktionalen Verbindungen von Räumen in die bauliche Planung (z. B. durch gezielte Wanddurchbrüche oder einen verbesserten Zugang zu Außenflächen), um eine flexiblere Raumnutzung zu ermöglichen und eine adaptive Lern- und Betreuungsumgebung zu fördern.
- Bedarfsermittlung und gemeinsame Analyse der räumlichen Ausgangssituation mithilfe von Grundrissplänen oder Baugenehmigungen zusammen mit allen im Ganztag tätigen Personen.
- Verabschiedung eines gemeinsam mit allen im Ganztag tätigen Personen abgestimmten
Raumausstattungskonzeptes unter Berücksichtigung verschiedener Richtlinien (z. B. Brandschutzverordnung).
- Verabschiedung eines gemeinsam mit allen im Ganztag tätigen Personen abgestimmten pädagogischen Raumnutzungskonzeptes.
- Durchführung von Workshops mit allen Beteiligten (z. B. Definition gemeinsamer Ziele, Entwicklung eines inklusiven, kindgerechten Bildungsverständnisses).
- Aktivierung von Flurflächen (siehe oben) und Bildung von Lernclustern.
- Multifunktionale und modulare Gestaltung der Räume (z. B. kombinierte Lern- und Freizeitbereiche).
- Prüfung und Sicherstellung einer ggf. notwendige Finanzierung zur Nutzung/ Ausstattung von weiteren Räumen (z. B. im Sozialraum, wie Bibliotheken, Sportvereinen, Gemeindehäusern) durch den Schulträger.
- Einrichtung von Zugangsberechtigungen der Träger zu den IT-Infrastrukturen der Schulen (u. a. zur Nutzung schulischer iPads, Zugang zum schulischen WLAN-Netzwerk), sofern datenschutzrechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen dies ermöglichen.
- Etablierung einer koordinierten Verwendung von Spiel- und Bastelmaterialien zwischen den Betreuungsräumen und der Schule, um Kosten zu reduzieren und pädagogische Synergien zu schaffen.
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Raumkonzeptes durch Feedback von Kindern, Erziehungs- und Betreuungspersonen sowie den übrigen am Lebens- und Bildungsort tätigen Personen.
- Informationsbereitstellung (z. B. aktuelle Entwicklungen, Planungen und Ressourcenveränderungen) über Schulträger-Newsletter für alle Akteure*innen.
- Regelmäßige Berichterstattung über laufende Schulentwicklungsmaßnahmen durch den Schulträger.
- Setzung und Bekanntmachung von verantwortlichen Ansprechpartner*innen des Schulträgers.
- Bereitstellung von Informationen (z. B. Protokollen) relevanter Absprachen/ Sitzungen durch den Schulträger.
- Einrichtung von Funktionsemailadressen (ermöglichen z. B. direkte Kommunikationswege zwischen Schule und Schulträger und stellen sicher, dass es zu keinem Informationsverlust kommt (z. B. bei Krankheit von Mitarbeitenden des Schulträgers).
- Einbindung aller je nach Themenfeld relevanten Kooperationspartner*innen in Entscheidungsprozesse (standortbezogen und standortübergreifend).
- Einrichtung einer unabhängigen Beschwerde- oder Mediationsstelle, um die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Standortleitung des Trägersund Trägern des Ganztages zu fördern (z. B. bei Konfliktlösungen, Moderation).
Downloads
Weiterführende Bezugsquellen
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• Stadt Dortmund - Städtische Immobilienwirtschaft (2022): Dortmunder Immobilien Standards (DIS).
• Stadt Dortmund - Städtische Immobilienwirtschaft (2020): Dortmunder Schulbauleitlinie.
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Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (2024): Ganztag und Raum -
Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden/ Stadt Wiesbaden – Amt für Soziale Arbeit/ Stadt Wiesbaden – Schulamt (2022), 129 KB, PDF : „Vom ‚mein‘… zum ‚unser‘…“! Leitlinien zur gemeinsamen Raumnutzung an Wiesbadener Grundschulen.
Kontakt
Dezernat Schule, Jugend und Familie
Zuständig für die Umsetzung des Qualitätsrahmens "Ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter" ist das Dezernat für Schule Jugend und Familie. Für weitere Informationen kontaktieren Sie rechtsanspruchganztag@stadtdo.de.