Qualitätsrahmen "Ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter"
Kooperation im Ganztag
Der Qualitätsrahmen unterscheidet zwischen der Kooperation am Standort und der erweiterten Kooperation im Sozialraum.
Zusammenarbeit am Standort
Die Zusammenarbeit am Standort beschreibt das multiprofessionelle und rechtskreisübergreifende abgestimmte Handeln zwischen allen Akteur*innen vor Ort. Gemeinsam entwickeln und testen sie neue Ideen und Methoden (z. B. pädagogische Schwerpunkte des Vor- und Nachmittags), um den Alltag im Ganztag und die Bildungs- wie Betreuungsangebote zu verbessern. Dabei arbeiten alle Beteiligten bewusst und planvoll zusammen, stimmen sich regelmäßig ab und halten sich an festgelegte Regeln und Abläufe. Ein zentrales Element dieser Zusammenarbeit ist, dass alle Partner*innen auf Augenhöhe miteinander agieren und sich gegenseitig unterstützen. Durch diese Kooperation können die verschiedenen Berufsgruppen ihre Stärken einbringen und gemeinsam dafür sorgen, dass der Ganztag reibungslos und an den Bedürfnissen der Kinder gestaltet wird. Ein offener Austausch sowie die Partizipation der Kinder und klare Zuständigkeiten sind wichtige Voraussetzungen für den Erfolg dieser Zusammenarbeit.
Hinweis: Die Rolle der Schulleitung ist im
Ziele und Maßnahmen
Erweiterte Kooperation im Sozialraum
Erweiterte Kooperation im Sozialraum umfasst die zielgerichtete Zusammenarbeit von Schulen, Kitas, Ganztagseinrichtungen, sozialen Dienstleister*innen und weiteren Akteur*innen im Sozialraum. Wenngleich die zielgerichtete Zusammenarbeit im Sozialraum fokussiert wird, ist eine Kooperation über den Sozialraum hinaus möglich und gewünscht. Ziel aller Kooperationen ist es, Bildungschancen zu verbessern, soziale Netzwerke zu stärken und optimale Bedingungen für das gesunde Aufwachsen und die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Für den Ganztag bedeutet dies, Bildungs- und Betreuungsangebote optimal zu verzahnen, den Zugang zu Lern- und Förderangeboten zu erleichtern und Synergien zu nutzen. So sollen Bildungsqualität und soziale Integration nachhaltig verbessert werden.
Zentral ist dabei die Einbindung aller relevanten Akteur*innen, darunter zivilgesellschaftliche Organisationen, MINT-Lernorte, kulturelle Einrichtungen, Sportvereine, Erziehungs- und Betreuungspersonen sowie Kinder, um den spezifischen Bedürfnissen und Potenzialen der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden. Zur Förderung der Zusammenarbeit sind thematische Bildungspartnerschaften (BiPa), sozialräumliche Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII, Familienbüros und weitere lokale Formate unabdingbar.
Ziele und Maßnahmen der erweiterten Kooperation im Sozialraum
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Weiterführende Bezugsquellen
Kontakt
Dezernat Schule, Jugend und Familie
Zuständig für die Umsetzung des Qualitätsrahmens "Ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter" ist das Dezernat für Schule Jugend und Familie. Für weitere Informationen kontaktieren Sie rechtsanspruchganztag@stadtdo.de.