Zuschuss für die Anschaffung von Grundsportgeräten
Grundsportgeräte sind die Geräte, die die Grundlage für die Ausübung der Sportart bilden. Dazu gehören nicht Verbrauchsmaterialien und persönliche Ausrüstungsgegenstände. Die genaue Definition von Grundsportgeräten obliegt dem Geschäftsbereich Sport der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund in Abstimmung mit dem StadtSportBund.
Zuschussfähig sind auch die Aufwendungen für die Lieferung und Montage des Gerätes. Der Zuschuss beträgt 50 % der Anschaffungskosten, die bis zu einer maximalen Höhe von 10.000,00 € berücksichtigt werden. Der Zuschuss wird zu gleichen Teilen aus Spendenmitteln der Sparkasse Dortmund und aus Finanzmitteln der Stadt Dortmund gewährt.
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