Zuschuss für die Anschaffung von Grundsportgeräten
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Grundsportgeräte sind die Geräte, die die Grundlage für die Ausübung der Sportart bilden. Dazu gehören nicht Verbrauchsmaterialien und persönliche Ausrüstungsgegenstände. Die genaue Definition von Grundsportgeräten obliegt dem Geschäftsbereich Sport der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund in Abstimmung mit dem StadtSportBund.
Zuschussfähig sind auch die Aufwendungen für die Lieferung und Montage des Gerätes. Der Zuschuss beträgt 50 % der Anschaffungskosten, die bis zu einer maximalen Höhe von 10.000,00 € berücksichtigt werden. Der Zuschuss wird zu gleichen Teilen aus Spendenmitteln der Sparkasse Dortmund und aus Finanzmitteln der Stadt Dortmund gewährt.
Zur Beantragung benötigen wir aktuell noch Ihre Unterschrift. Bitte starten Sie mit dem Formular "Unterschrift". Dieses Formular können Sie gerne digital (z.B auf Ihrem Tablet) unterzeichen. Alternativ können Sie dieses Formular ausdrucken, unterzeichnen und anschließend als Datei (z.B. Bild oder Scan) auf Ihrem Gerät speichern. Im Formular "Antrag" ist diese Datei mit Ihrer Unterschrift hozuchladen.
Online-Services und Formulare
Unterlagen
Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen ist ein Angebot einzureichen.
Fristen
Die Anschaffung darf frühestens nach der Bewilligung des Antrages erfolgen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage und Prüfung entsprechender Rechnungsbelege.
Voraussetzungen
Für die Anschaffung vereinseigener Grundsportgeräte kann auf schriftlichen Antrag ein Zuschuss gewährt werden, sofern der Anschaffungspreis mindestens 150,00 € je Einheit beträgt.
Es können nur Sportverbände (z. B. StadtSportBund) und Amateur-Sportvereine finanziell unterstützt werden,
- die ihren Sitz in Dortmund haben und die innerhalb des Stadtgebietes liegende Sport- und Bewegungsräume nutzen bzw. dort über solche verfügen.
- die nachweislich als gemeinnützig anerkannt sind. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn der vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid ab Bescheidausstellung nicht älter als fünf Jahre ist.
Rechtsgrundlagen
Antragsberechtigt ist nur der nach § 26 BGB vertretungsberechtigte Vorstand eines Verbandes oder eines Vereins. Einzelne Abteilungen sind nicht antragsberechtigt.
Kontakt
Stadt Dortmund - Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Sport
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
-
Montagbis und bis
-
Dienstagbis und bis
-
Mittwochbis und bis
-
Donnerstagbis und bis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Weitere Services
Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.
Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.
Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.
Abwehr von Großschadensereignissen
Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).
„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.
Online-Service
Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.
Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.
Online-Service
Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.
Wir informieren über die Amtliche Basiskarte (ABK), welche auf dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) basiert – Details hier.
Online-Service
Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.
Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.
Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.
Wir informieren Sie über anerkannte Angebote für Pflegebedürftige zur Unterstützung im Alltag. Formulare und Details zu Gebühren & Unterlagen – hier.