Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates

Lokalpolitik

Naturschutzbeirat

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (vorher Landschaftsbeirat) ist die nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW vorgeschriebene unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft der Stadt. Die Bildung des Beirates ist für Kreise und kreisfreie Städte zwingend vorgeschrieben. Der Beirat besteht aus sechzehn ehrenamtlichen Mitgliedern.

Stadt Dortmund - Umweltamt - Beirat untere Naturschutzbehörde

Mehr zum Thema