Brandmeisteranwärter*innen (m/w/d)
Die Stadt Dortmund stellt bei der Feuerwehr zum 01.10.2025 mehrere
Brandmeisteranwärter*innen (m/w/d)
für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) ein.
Die Ausbildung dauert 18 Monate und wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Sie schließt mit der Laufbahnprüfung ab und beinhaltet auch die Ausbildung zur*zum Rettungssanitäter*in.
Während der Ausbildung werden Anwärter*innenbezüge nach den gesetzlichen Bestimmungen (Landesbesoldungsgesetz NRW - LBesG NRW) gezahlt. Aktuell wird gemäß § 76 LBesG NRW ein Anwärter*innensonderzuschlag in Höhe von 90 % des Anwärter*innengrundbetrages gezahlt.
Ihr Profil
Diese Einstellungsvoraussetzungen müssen Sie mitbringen:
- Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. der Länder Island, Norwegen, Liechtenstein oder Schweiz
- Hauptschul- oder höherwertiger Schulabschluss
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen / technischen oder einem anderen für feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Berufszweig (bis zum genannten Einstellungstermin muss die Berufsausbildung vollständig abgeschlossen und durch ein Prüfungszeugnis bzw. eine Urkunde bei medizinischen Berufen nachgewiesen sein)
- Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) oder die Bereitschaft, diese bis zur Einstellung auf eigene Kosten zu erlangen (bis zum genannten Einstellungstermin muss die Fahrerlaubnis vorliegen und durch einen Scan nachgewiesen sein)
- Mindestens der Nachweis über das Deutsche Schwimmabzeichen in Silber oder eines höherwertigen Schwimmabzeichens. Der entsprechende Nachweis muss spätestens am Tag des sportlichen Eignungstestes vorliegen und darf an diesem Tag nicht älter als zwei Jahre sein.
- Höchstalter bei Ausbildungsbeginn: 40 Jahre
- Einwandfreier Leumund (ein Führungszeugnis wird bei Einstellung angefordert)
- Brillen- und Kontaktlinsenträger*innen werden auf ihre Tauglichkeit ärztlich untersucht (Bewerber*innen können u. a. nur dann im Verfahren berücksichtigt werden, wenn die Sehschwäche auf keinem Auge den Wert von 3,0 Dioptrien überschreitet)
- Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Benutzung von Atemschutzgeräten der Gruppe 3. Bei Vorliegen von in den DGUV Empfehlungen zur Eignungsbeurteilung benannten Erkrankungen, die eine hohe Relevanz für die Eignung haben, liegt eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Benutzung von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 nicht vor. Die ärztliche Untersuchung erfolgt vor der Einstellung durch eine*n von der Stadt Dortmund beauftragte*n Arbeitsmediziner*in.
- Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sowie Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung. Die ärztliche Untersuchung erfolgt vor der Einstellung durch eine*n von der Stadt Dortmund beauftragte*n Arbeitsmediziner*in.
- Bereitschaft zur Teilnahme an weiteren Aus- und Fortbildungen (z. B. zum*zur Notfallsanitäter*in)
Es wird erwartet, dass Sie in Dortmund oder Umgebung wohnen bzw. bereit sind, Ihren Wohnsitz dorthin zu verlegen.
Bewerbungshinweise
Die Bewerbungsfrist endet am 01.01.2025.
Weitere Hinweise zu dieser Ausbildung und vielfältige Informationen rund um die Feuerwehr Dortmund finden Sie unter Berufsfeuerwehr | dortmund.de.
Arbeitgeberin Stadt Dortmund
Für diese wichtige gesellschaftliche Tätigkeit werden einsatzfreudige, engagierte, aufgeschlossene und verantwortungsbewusste Mitarbeiter*innen gesucht. Die Stellen sind in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bevorzugt berücksichtigt. Da wir bereits in der Vergangenheit positive Erfahrungen mit gemischtgeschlechtlichen Teams gemacht haben, sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.
Die Stadt Dortmund ist Trägerin des Prädikats TOTAL E-QUALITY- Engagement für Chancengleichheit von Frauen und Männern. Wir sind eine welt- und kulturoffene Stadt. Es entspricht unserem Selbstverständnis, allen Menschen in der Stadt gleiche Teilhabe und Chancen auf allen Ebenen der Gesellschaft zu ermöglichen. Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und der Umgang mit Interkulturalität sind daher notwendige und unverzichtbare Elemente unseres Verwaltungshandelns. Wir erwarten daher von unseren Mitarbeiter*innen, dass sie sich mit dieser Zielsetzung identifizieren.