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Wie geht es weiter an der Buschmühle? Politik entscheidet im Dezember über die Zukunft des Standorts

Wie geht es weiter mit dem Restaurant Buschmühle im Westfalenpark mit den dazugehörigen Gebäuden? Fest steht, dass das 1959 erbaute Haupthaus vor einer Wiedereröffnung saniert werden müsste. Ob, wie und ab wann das der Fall ist, darüber entscheidet der Rat in seiner Dezember-Sitzung.

Das Ensemble Buschmühle besteht aus drei Gebäuden: dem Haupthaus mit dem ehemaligen Restaurant Buschmühle, dem ehemaligen Pächterhaus und dem Seepavillon am Buschmühlenteich. Seit 2020 steht das Haupthaus leer.

Nach den Erfahrungen der Sport- und Freizeitbetriebe (SFB) als Verpächterin und Eigentümerin des Gebäudeensembles hat sich der Standort für Gastronomen als schwierig erwiesen. Als bedarfsgerecht sehen die SFB dagegen eine Tages- und Ausflugsgastronomie direkt am Eingang Buschmühle, die auch von außen zum Beispiel für Fahrradfahrer*innen zugänglich wäre. An diesem Standort entsteht zur IGA 2027 ein neuer Fahrrad-Knotenpunkt als Teil des Emscherradwegs.

Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt drei Varianten zur Entscheidung vor:

  • Variante A: Das Ensemble wird komplett saniert und künftig wieder gastronomisch genutzt (Gesamtinvestitionsaufwand: 11,4 Mio. Euro)
  • Variante B: Das Hauptgebäude wird auf seinen Ursprungszustand 1959 zurückgebaut und nur noch als Bürogebäude und für die Polizeipuppenbühne genutzt. Am Eingang Buschmühle entsteht eine neue Ausflugsgastronomie. Der Seepavillon wird erst später saniert. (Investitionsaufwand: 10,9 Mio. Euro),
  • Variante C: Das Hauptgebäude wird komplett zurückgebaut, der Seepavillon später saniert. Am Eingang Buschmühle entsteht eine neue Ausflugsgastronomie. (Gesamtaufwand: 5,42 Mio. Euro).

Dabei soll jede der Varianten erst nach der Internationalen Gartenschau 2027 zum Tragen kommen. Allerdings soll im IGA-Jahr bereits eine Pop Up-Gastronomie am Eingang Buschmühle entstehen. Bis zum Start der Bauarbeiten sind Kosten in Höhe von 125.000 Euro für den Erhalt der Gebäudesubstanz erforderlich. Bis zum Baubeginn kann der Betrieb der Polizeipuppenbühne im Obergeschoss weitergehen. Das Erdgeschoss steht als Zwischenlager zur Verfügung.

Das Gebäude ist bislang nicht denkmalgeschützt. Die Stahlträgerkonstruktion des ursprünglichen Gebäudeensembles von 1959 gilt jedoch als denkmalwürdig.