Donnerstag 13. März 2025
08:35 Uhr

Warnstreiks: Eingeschränkte Dienste bei der Stadt Dortmund und EDG

Die Gewerkschaften haben Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung zu Warnstreiks aufgerufen. Betroffen sind mehrere Ämter und Fachbereiche – u.a. die Bürgerdienste. Dienstleistungen der Stadt stehen nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Am Freitag, 14. März, betrifft das zahlreiche Stellen der Verwaltung, zum Beispiel die Bezirksverwaltungsstellen in Aplerbeck und Mengede, MigraDO und das Service-Telefon doline. Diverse Dienste der EDG werden bis mindestens Sonntag, 16. März, bestreikt.

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Unauffällige Lage in Dortmund nach mehreren Tagen des Starkregens

Trotz der hohen Niederschlagsmengen ist die Lage in Dortmund aus Sicht von Feuerwehr und Stadtentwässerung weitgehend unauffällig.

Der Starkregen der vergangenen Wochen hat bei der Feuerwehr Dortmund nicht für ein erhöhtes Einsatzaufkommen gesorgt. Seit dem 22. Dezember 2023 hat die Leitstelle weniger als 30 wetterbedingte Einsätze verzeichnet (Stand: 4. Januar, 14 Uhr). In den meisten Fällen waren Keller vollgelaufen und Straßen überflutet. Der Dortmunder Osten war tendenziell etwas stärker betroffen als andere Stadtgebiete. Auch der Hoeschpark ist teilweise überschwemmt. Die Feuerwehr Dortmund prüft derzeit, ob das Wasser dort in den kommenden Tagen abgepumpt werden muss.

Verstopfte Gullys

Die städtischen Kanal- und Rückhalteanlagen sind entsprechend der Wetterlage ausgelastet. Punktuell kommt es zu Störungen, weil beispielsweise Gullys durch Laub oder Geäst verstopft sind. Diese Störungen beseitigen Mitarbeiter*innen der Stadtentwässerung und des Tiefbauamts. Dazu werden auch außerhalb der regulären Arbeitszeit Personal, Fahrzeuge und Maschinen eingesetzt. Überschwemmte Straßen hatten kurzfristige Sperrungen zur Folge.

Bei den Dortmunder Bächen und Flüssen sind aktuell keine gravierenden Überschwemmungsprobleme bekannt. Anders als im Juli 2021 musste der Phoenix-See trotz hoher Niederschlagsmengen bisher nicht als Hochwasserrückhalteraum für die Emscher in Anspruch genommen werden.

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