Newsroom

Jetzt abstimmen: Online-Voting läuft noch bis 21. Oktober

Dortmunder Modell für Soziale Teilhabe ist preisverdächtig - einziges deutsches Projekt für europäischen Preis

Dortmunds Ansätze für Inklusion sind vorbildlich: Als einzige deutsche Stadt wurde Dortmund für die gemeinsamen Anstrengungen um Inklusion und Teilhabe für eine EU-weite Auszeichnung nominiert.

Die Freude ist groß über die Nominierung für ESSA, den „European Social Service Award“. Er zeichnet herausragende und vor allem innovative und nachhaltige Ansätze im Sozialwesen in ganz Europa aus. Vergeben wird die Auszeichnung vom European Social Network (ESN).

Preisverdächtig: das „Koordinierungsgremium für Soziale Teilhabe“

Konkret nominiert ist das „Dortmunder Koordinierungsgremium für Soziale Teilhabe“ in der Kategorie „Collaborative Practice“. Damit wird der konsequent kooperative Ansatz dieses Modells international gewürdigt.

Das Dortmunder Koordinierungsgremium ist ein Beispiel für die besonders gute Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern gemeinsam mit den Betroffenen. Das gemeinsame Ziel ist die Inklusion aller Dortmunder*innen.

Das Koordinierungsgremium ist sehr breit aufgestellt: Darin vertreten sind

  • Sozial- und Gesundheitsamt,
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL),
  • Behindertenpolitisches Netzwerk (BPN) und Inklusionsbeirat als örtliche Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen sowie
  • Vertreter*innen der Leistungsanbieter der Eingliederungshilfe: AWO Unterbezirk Dortmund, Caritasverband Dortmund e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Kreisgruppe Dortmund, Diakonisches Werk Dortmund, Bethel.regional, Lebenshilfe Dortmund und LWL Wohnverbund Psychiatrie.

Umsetzung der Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Bereichen wie Wohnen, Arbeit, Freizeit und Politik.

Das Koordinierungsgremium für Soziale Teilhabe vertritt die Interessen der Dortmunder*innen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) haben – also auf Leistungen, die darauf zielen, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.

Die Eingliederungshilfe ist eine wichtige Komponente, um die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen – zum Beispiel, dass Menschen mit Behinderungen mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft leben. Um das zu erreichen, setzt sich das Koordinierungsgremium für flächendeckende, gemeindenahe und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen in Dortmund ein.

Das übergeordnete Ziel ist die Entwicklung inklusiver Sozialräume: In jedem Stadtbezirk sollen sich alle Menschen gleichberechtigt und in einem barrierefreien Umfeld bewegen können. Das entspricht auch dem diesjährigen Motto der ESSA, inklusive Gemeinwesen fördern zu wollen („Promoting Inclusive Communities“).

Jede Stimme zählt: Online-Voting bis zum 21. Oktober möglich

Die Preisträger*innen werden in einem zweistufigen Verfahren ermittelt: Es gibt eine Expert*innen-Jury und eine öffentliche Online-Abstimmung. Das Voting läuft noch bis zum 21. Oktober unter dem Link https://essa-eu.org/vote-2024/ .

Die Gewinner*innen werden auf der Preisverleihung am 4. November in Lissabon bekannt gegeben werden.

Gesundheit & Pflege