Entsorgung
Dortmund wird entblättert: Wichtige Tipps zur Laubentsorgung
So schön das bunte Herbstlaub aussieht, so viel Arbeit bringt es auch mit sich – vor allem, wenn es nass ist und als Rutschpartie gefährlich werden kann. Bei der Beseitigung des Laubs ist nicht nur die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) in der Pflicht, sondern auch die Bürger*innen. Die EDG gibt wichtige Infos und erklärt die Zuständigkeiten und Pflichten bei der Entsorgung des Laubs.
Die Laubbeseitigung gehört zum festen Bestandteil der Straßenreinigung, mit der die EDG von der Stadt Dortmund beauftragt wurde. Da Laub schnell zur Gefahr für Fußgänger*innen, Rad- und Autofahrer*innen werden kann, hat die Laubbeseitigung immer Vorrang. Rund 6.500 Tonnen Laub, müssen innerhalb weniger Wochen beseitigt werd. Die EDG bittet um Verständnis, falls Einsatzfahrzeuge den Straßenverkehr behindern oder die reguläre Straßenreinigung verzögert durchgeführt wird. Doch bei der Laubentsorgung müssen nicht nur die Profis ran - auch Privatleute haben Pflichten.
Die EDG beseitigt das Laub auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen. So sorgt die EDG für die Laubbeseitigung und gewährleistet die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen.
Wie ist die Laubsammlung organisiert?
Die Kehrarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen mit Laubblasgeräten sorgen dafür, dass das Laub z. B. von Gehwegen oder Parkbuchten in den Straßen von den Kehrmaschinen aufgenommen werden kann. Die Kehrmaschinen werden an zentralen Stellen im Revier geleert. Mit den Kränen der Kranfahrzeuge wird das Laub in mobile Transportcontainer verladen. Der Einsatz von bedarfsgerecht im Revier aufgestellten großen Transportcontainern ist vorteilhaft: Zeitintensive Wege der zahlreichen Kehrmaschinen entfallen, wenn die gefüllten Container zu zentralen Umladeanlagen im Dortmunder Stadtgebiet transportiert werden. Von den Umladeanlagen erfolgt der Abtransport zu ausgewählten Verwertungsanlagen.
Wo müssen die Bürger*innen das Laub selbst beseitigen?
Für die Laubentsorgung von den vielen Freiflächen, Grundstücken und privaten Gärten sind die Grundstückseigentümer*innen bzw. Anlieger*innen selbst verantwortlich.
Laub von privaten Grundstücksflächen darf grundsätzlich nicht auf öffentliche Straßen, Gehwege oder Plätze gefegt oder transportiert werden, da diese Laubmengen zu einer zusätzlichen Gefahrenquelle im Straßenverkehr werden. Sehr große Laubhaufen aus privaten Gärten erschweren zudem die Beseitigung durch die EGD und können sogar zu Defekten an den Fahrzeugen bzw. Maschinen der EDG führen.
Laub nicht auf öffentlichen Flächen entsorgen
Die Entsorgung von Laub auf öffentlichen Flächen kann ordnungsrechtlich geahndet werden. Auch dieses Jahr wird der Ermittlungsdienst Abfall (EDA) solch eine fehlerhafte Entsorgung kontrollieren und entsprechend ahnden. Auch das Fegen des Laubs eines öffentlichen Baums zum Beispiel in die Fahrbahnrinne ist ein Verstoß, denn sobald sich das Laub auf dem Privatgrundstück befindet, ist es Eigentum der Grundstückbesitzenden und muss ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die EDG unterstützt hier die Eigentümer*innen bei der bequemen und umweltgerechten Laubentsorgung vom eigenen Grundstück und bietet verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten an.
Wie können Bürger*innen Laub entsorgen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Laub zu entsorgen. Die umweltfreundlichste Variante ist die Kompostierung im eigenen Garten. Sie ist eine sinnvolle Verwertung im Naturkreislauf. Im Garten verbliebene Laubhaufen sind außerdem ein guter Unterschlupf für Igel und andere Lebewesen in der kalten Jahreszeit.
Ist eine Verwertung im eigenen Garten nicht machbar, bietet die EDG folgende Entsorgungsmöglichkeiten an:
- Fällt nur wenig Laub auf dem eigenen Grundstück an, kann es über die Biotonne (80-, 120-, oder 240-Liter), die 14-täglich geleert wird, entsorgt werden.
- Ab dem 1. Oktober sind wieder Laubsäcke erhältlich (12 Stück für 2,50 Euro). Sie können an den sechs Recyclinghöfen und in der Möbelbörse in Hacheney, im Kundenbüro an der Dechenstraße 13 sowie am EDG-Infomobil erworben werden. Die Mitarbeiter:innen der Straßenreinigung holen die Laubsäcke am Tag der Straßenreinigung ab.
- Laub und Grünschnitt können grundsätzlich ganzjährig an den Recyclinghöfen abgegeben werden. Die Gebühr beträgt pro angefangenem Kubikmeter 10,00 Euro.
Zusätzlich findet am 16. November von 7 bis 17 Uhr am Wertstoffzentrum Pottgießerstraße die kostenlose Grünschnittabgabe für Laub und Grünabfälle statt.
Die Mitarbeiter*innen des EDG-Kundenservice beraten telefonisch unter 0231 9111-111 oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo-Do, 7-17 Uhr, Fr 7-16 Uhr). Alle Infos gibt es auch unter
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