Internationales
KUNST.TRANSFER Werkförderung
Informationen in Einfacher Sprache
Diese Förderung soll die Zusammenarbeit von Künstler*innen und Kooperationspartner*innen in den Partnerstädten unterstützen. Sie soll Reisen in Partnerstädte der Stadt Dortmund ermöglichen, damit Künstler*innen zusammen arbeiten können.Viele Kulturschaffende und Künstler*innen haben bisher noch nicht mit Partnerstädten zusammengearbeitet. Das soll sich durch die Förderung ändern. Vor allem jungen Künstler*innen soll die Förderung ermöglichen, dass sie Künstler*innen aus den Partnerstädten kennenlernen und mit ihnen zusammenarbeiten. Sie sollen dabei ein angemessenes Honorar bekommen.
Was bedeutet Werkförderung?
Für die Werkförderung soll es wenige Vorgaben geben: Die Förderung kann für die Erstellung eines bestimmten Werks genutzt werden. Es ist aber auch möglich eine ergebnisoffene Förderung für einen künstlerischen Prozess zu fördern.Die Vorhaben sollen neue Ideen zeigen und eine hohe künstlerische Qualität haben. Besonders gut sind dabei Vorhaben, bei denen verschiedene Kunstbereiche miteinander verbunden werden.Die Bewerber*innen können ihre Projektpartner*innen aus den Partnerstädten selbst wählen. Sie arbeiten gleichberechtigt zusammen und bekommen jeweils ein Honorar.
Wer entscheidet, wer die Förderung bekommt?
Das Kulturbüro gibt alle Anträge an eine Jury weiter, die korrekt ausgefüllt und vollständig sind. Die Jury entscheidet dann, wer die Förderung bekommt.Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit von der Stadt Dortmund bekommt eine Übersicht zu den geförderten Vorhaben.Niemand hat einen Anspruch auf die Förderung. Das heißt: Man kann die Förderung nicht vor Gericht einklagen.Die Entscheidungen trifft eine unabhängige Jury. In der Jury sitzen neun Personen aus Politik, Verwaltung und verschiedenen Kulturbereichen. Das Kulturbüro gibt alle Anträge an die Jury weiter, die korrekt ausgefüllt und vollständig sind. Die Jury entscheidet dann, wer die Förderung bekommt. Dabei bewertet inhaltliche und fachliche Kriterien, die Qualität und Professionalität der Anträge.Die Jury wird alle zwei Jahre neu besetzt.
Wer ist in der Jury? - Siehe unten unter "Die Jury".
Welche Fristen gibt es?
Zu den Fristen siehe unten "Wann ist eine Antragstellung möglich?"
Ihr Projekt darf nicht vor März des nächsten Jahres beginnen.Für die Förderung gibt es ein bestimmtes Budget. Wenn das Budget ausgegeben ist, werden keine weiteren Anträge berücksichtigt.Wir informieren über aktuelle Fristen auch in unserem Newsletter. Hier können Sie sich für den
Wer kann die Förderung bekommen?
- Vorhaben, die von mindestens ein*e Künstler*in aus Dortmund und eine Person aus einer Partnerstadt von Dortmund entwickeln oder durchgeführt werden.
- Der*die Künstler*in aus Dortmund muss in eine Partnerstadt von Dortmund reisen.
Was kann man mit der Förderung bezahlen?
- Reisekosten: Unterkunft für maximal 130 Euro pro Nacht, mehr Informationen in den
- Kosten für Material und Produktionen für das gemeinsame Vorhaben.
- Honorare für zwei Künstler*innen pro Aufenthalt: Künstler*in aus Dortmund und Künstler*in aus der Partnerstadt bekommen jeweils 350 Euro brutto pro Tag. Die Höhe des Honorars ist so festgeschrieben und kann nicht verändert werden.
- Zusätzliche Kosten für Honorare für produzierende Arbeiten können im Antrag unter den Material- und Produktionskosten angegeben werden. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Techniker*innen, Bühnenbau, Schauspieler*innen, Modelle, Auf-/Abbauhelfer*innen, Regieassistent*innen, Grafiker*innen, Fotograf*innen.
Eigenanteil
Sie müssen keinen Eigenanteil bezahlen.
Drittmittel
Geben Sie an, wenn für das Projekt bereits Kosten übernommen werden, zum Beispiel durch andere Fördergelder.
Regeln für den Aufenthalt in der Partnerstadt
Der Aufenthalt kann bis zu zehn Tagen dauern. Es können mehrere Künstler*innen bei dem Aufenthalt dabei sein. Aber nur zwei Künstler*innen bekommen Honorare: ein*e Künstler*in aus Dortmund und ein*e Künstler*in aus der Partnerstadt. Reisekosten für weitere Personen können nicht von der Förderung bezahlt werden.Mehr Informationen finden Sie in den
Wer kann die Förderung bekommen?
- Künstler*innen und Kulturschaffende, die in Dortmund leben und arbeiten.
- Künstler*innen aus allen Kulturbereichen, zum Beispiel Theater, Tanz, Aktionskunst, Film, Musik, Clubkultur, Literatur, Architektur, Fotografie oder Malerei.
- Künstler*innen, die in mehreren Kulturbereichen arbeiten.
- vor allem für Einzelkünstler*innen.
Wie müssen Sie den Antrag einreichen?
- Laden Sie das
- Füllen Sie das Formular aus.
- Unterschreiben Sie das Formular.
- Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen für den Antrag. Dazu gehören:
- Lebenslauf und Arbeitsbiografie, gerne ein Link zur Homepage statt umfangreicher Kataloge,
- ein Zeitplan,
- Lebenslauf und Arbeitsbiografie des*der Künstler*in aus der Partnerstadt,
- Absichtserklärung oder Bestätigungsmail des*der Künstler*in aus der Partnerstadt.
WICHTIG: Bei einer Förderung beachten Sie bitte, dass Sie nachweisen müssen, dass der*die ausländische Projektpartner*in das Honorar bekommen hat. Wir empfehlen dafür die Vorlage
Passen Sie die Vorlage an Ihr Projekt an.
Bewerbungen (für die Umsetzung in 2025) können ab dem 11.11.2024 bis zum 15.04.2025 beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden.
Falls Ihr Projekt von der Jury ausgewählt wird und Sie einen Förderbescheid erhalten, beachten Sie bitte, dass auf Grund der vorläufigen Haushaltsführung (haushaltslose Zeit in der Kommunalverwaltung) Ihre Mittelanforderungen zum Projekt erst voraussichtlich im Juni 2025 bearbeitet und ausgezahlt werden kann.
Künstlerin & Kulturschaffende aus Dortmund / Zusammenarbeit im Rahmen der Werkförderung 2023 mit der Fotografin Henny Jenkins in Leeds.
Zwischen Henny und mir gab es von Anfang an eine besondere Verbindung. In meiner Kunst, und ich glaube, in der Kunst überhaupt, geht es viel um Verbindungen. Mit sich selbst, mit anderen… Zwischen Orten, Zeiten.. konkret und abstrakt...
(...) Für mich war der Aufenthalt in Leeds verbunden mit einer großen Offenheit, der Möglichkeit des Innehaltens, das zugleich ein enormer Zugewinn für meine künstlerische Position war und ist.
Die Zielsetzung ist eine besondere, individuelle und auf die Bedürfnisse einer fachlichen und professionellen Weiterentwicklung eingehende Werkförderung mit Arbeitsaufenthalt in den Partnerstädten der Stadt Dortmund. Gefördert wird die Zusammenarbeit mit Künstler*innen und Kooperationspartner*innen in den Partnerstädten.
Der neu konzipierte Förderbereich soll eine bisher noch nicht erreichte Zielgruppe von Dortmunder Kulturschaffenden und Künstler*innen erschließen und das Erproben origineller Herangehensweisen und kollaborativer Prozesse begünstigen. So wirkt das Förderprogramm auch wie ein Qualifizierungsprogramm für Nachwuchskünstler*innen und junge Kulturschaffende aus Dortmund, deren Kontakte und Netzwerke erst im Aufbau sind. Künstler*innen und Kulturschaffende sowohl der Stadt Dortmund als auch aus den Partnerstädten sollen dabei voneinander profitieren.
Werkförderung
Das Kulturbüro sorgt mit dem Förderprogramm dafür, dass sich zum einen eine neue interdisziplinäre Zielgruppe von Künstler*innen durch das Angebot angesprochen fühlt und zum anderen, dass die Förderung den Programmteilnehmer*innen die bestmögliche Unterstützung für das Realisieren ihrer Vorhaben anbietet. Der Anspruch ist hierbei einen offenen Bewerbungsprozess zu kommunizieren, die Fördermodalitäten niederschwellig zu halten und eine angemessene Honorierung der künstlerischen Arbeit abzusichern.
Das beantragte Vorhaben kann sich prozess- oder ergebnisorientiert gestalten, d.h. der Fokus der Förderung kann auf dem Werk selbst liegen, eine neue Schaffensphase unterstützen, (Ko-) Produktionen oder eine künstlerische/interdisziplinäre Forschung sowie die Erstellung von Modellen oder Prototypen anregen. Vorhaben sollen innovativ und von hoher künstlerischer Qualität bzw. Originalität sein; ein interdisziplinärer Ansatz wird dabei begrüßt.
Die international beteiligten Projektpartner*innen agieren gleichberechtigt. Es findet eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe statt. Sowohl der*die Künstler*in aus Dortmund als auch der*die Kooperationspartner*in der jeweiligen Partnerstadt erhalten ein Honorar. Die Wahl des*der Kooperationspartner*in soll ausgehend von der eigenen Professionalität von den Bewerber*innen selbst getroffen werden.
Die Entscheidung über eine Fördermittelvergabe trifft eine interdisziplinäre Jury. Wir bitten die Antragsfristen zu berücksichtigen. Die ausgewählten Anträge werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen des Jahresförderberichts durch das Kulturbüro vorgelegt.
Die Jury
Förderrunden 2025 & 2026
Die unabhängige und gleichmäßig besetzte Fachjury setzt sich aus neun Persönlichkeiten zusammen, die einen fachkundigen Querschnitt der internationalen Kunst- und Kulturszene und lokalen Politik und Verwaltung bilden. Die Jury wird für die Dauer von zwei Jahren besetzt.
Die Jury entscheidet nach inhaltlichen sowie fachlichen Kriterien, die den Antragsteller*innen im Rahmen des Bewerbungsprozesses öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wird die Förderfähigkeit nach Qualität und Professionalität der eingereichten Projektvorhaben bewertet.
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund
Jurymitglied: Barbara Brunsing (Bürgermeisterin der Stadt Dortmund)
Vertretung bei Abwesenheit: Silvya Ixkes-Henkemeier (Mitglied des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund, SPD-Ratsfraktion)
Stadt Dortmund / Dezernat 1, Repräsentation und Städtepartnerschaften
Jurymitglied: Bettina Sauerwald (Team Städtepartnerschaften)
Vertretung bei Abwesenheit: Vertretung bei Abwesenheit: N.N.; aufgrund von personeller Umstrukturierung Benennung im 2. Quartal 2024 (Team Städtepartnerschaften)
Stabsstelle Kreativquartiere Dortmund | DORTMUND KREATIV
Jurymitglied: Christian Weyers (Leitung)
Vertretung bei Abwesenheit: Reinhild Kuhn (Projektleiterin Designwirtschaft)
Theater Dortmund
Jurymitglied: Carla Meller (Internationale Projektsteuerung und Kooperationen, Akademie für Theater und Digitalität)
Vertretung bei Abwesenheit: Veronika Ortmayr (Referentin des Direktors)
Kulturbüro Dortmund
Jurymitglied: Annika Schmermbeck (Referentin)
Vertretung bei Abwesenheit: Hendrikje Spengler (Leitung)
Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs Literatur, Musik, Nachtkultur
Sascha Hoffmann (Geschäftsführer und Inhaber der Agentur Die 4ma / Organisation Dortmunder Tresen Filmfestival)
Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs internationale Urbane Kunst/Kultur
Aldina Okerić (Gründungsmitglied des Speicher100 e.V.)
Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs Neue Medien, Film, Digitale Kunst/Kultur
Vesela Stanoeva (Digitale Künstlerin, Szenografin, Forscherin und Kuratorin)
Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs Kuratorische Praxis/Vermittlung/Kulturwissenschaften
Sarah Hübscher (Kunst- und Kulturwissenschaftlerin, Kuratorin)
Ausgewählte Projekte: 1. Förderrunde (Umsetzung in 2023)
Ausgewählte Projekte: 2. Förderrunde (Umsetzung in 2024)
Antragstellung und Verfahren
Wann ist eine Antragstellung möglich?
Bewerbungen (für die Umsetzung in 2025) können ab dem 30.04. bis zum 15.10.2024 beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden.
Falls Ihr Projekt von der Jury ausgewählt wird und Sie einen Förderbescheid erhalten, beachten Sie bitte, dass auf Grund der vorläufigen Haushaltsführung (haushaltslose Zeit in der Kommunalverwaltung) Ihre Mittelanforderungen zum Projekt erst voraussichtlich im Juni 2025 bearbeitet und ausgezahlt werden kann.
Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2025 (vorbehaltlich des vorhandenen Budgets und genehmigten Haushalts der Stadt Dortmund) zur Verfügung, eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Sie können auch unseren
Was wird gefördert?
Fördervoraussetzungen: ·
- Kollaboration und Vernetzung: mindestens ein*e Künstler*in aus Dortmund und ein*e Kooperationspartner*in aus einer Partnerstadt der Stadt Dortmund entwickeln ein Vorhaben und/oder führen es gemeinsam durch.
- Der Aufenthalt in einer der Partnerstädte Dortmunds ist für die*den Künstler*in aus Dortmund obligatorisch.
- Reisekosten (zur Orientierung s. Förderrichtlinien: Reisekostenpauschalen je Partnerstadt) und Unterkunft (max. bis 130 €/ Übernachtung) für Dortmunder Künstler*innen.
- Material- und Produktionskosten für das gemeinsame Vorhaben.
- Honorare werden pro Aufenthalt für zwei Künstler*innen übernommen (Künstler*in aus Dortmund / Künstler*in aus der Partnerstadt). Hierfür werden 350 € brutto / pro Tag je Künstler*in festgeschrieben. Die Höhe des Honorars kann nicht reduziert bzw. erhöht werden.
- Zusätzliche Honorarkosten können, wenn es sich um „produzierende Arbeiten“ handelt (z.B. Techniker, Bühnenbau, Schauspieler*innen, Modelle, Auf-/Abbauhelfer*innen, Regieassistent*innen, Grafiker*innen, Fotograf*innen), unter den Material- und Produktionskosten angegeben werden.
- Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Eingeworbene oder geplante Drittmittel sind auszuweisen.
Der Aufenthalt ist für eine Dauer von bis zu zehn Tagen möglich.
Die Anzahl der Künstler*innen (Dortmund/Partnerstadt) kann je nach Konzeption variieren, ist aber bzgl. der Honorarzahlung auf zwei Künstler*innen (Dortmund/Partnerstadt) pro Bewerbung begrenzt. Die Hotel- und Reisekosten für begleitende Personen müssen im vorhandenen Budget liegen.
Weitere Informationen zum Fördergegenstand entnehmen Sie bitte den
Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für den Aufnthalt in Xi'an (China) aktuell nicht möglich ist.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Künstler*innen und Kulturschaffende, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben.
- Künstler*innen aller Sparten (s. unten) und interdisziplinär** arbeitend.
- vorrangig Einzelkünstler*innen
Darstellende Künste
Tanz, Theater, Aktions-/Konzeptkunst, Performance-Art
Digitale Künste, Neue/Interaktive Medien
Immersive Art, Video Art, Design, (elektronische) Musik, Sound Design, Szenographie, Virtuelle (Raum-) Skulpturen, Interaktive Installationen
Urban Art
HipHop-Kultur, Street-Art, Clubkultur, Interventionen im öffentlichen Raum
Literatur
Musik, Komposition
Kunst am Bau, Kunst im Stadtraum, Architektur
Bildende Künste
Malerei, Fotografie, Bildhauerei, Zeichnung/Grafik, Fotografie, Installation
**Interdisziplinär arbeitende Künstler*innen sind in mehr als einer Sparte tätig.
Wie wird gefördert?
Auf Anfrage berät das Kulturbüro sowohl inhaltlich als auch formal bei der Antragstellung. Nach der formalen Vorprüfung trifft eine unabhängige Fachjury die Förderentscheidungen zu den eingegangenen Bewerbungen auf Grundlage der vorliegenden Förderrichtlinien. Die Jury ist bei ihren Förderentscheidungen an die Höhe der für ein Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel gebunden, eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Jurysitzung findet nach der Antragsfrist statt; dort wird über Anträge beraten, die bis zur Frist eingehen. Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn nicht vor März des Folgejahres liegen darf. Bitte verwenden Sie die Vorlagen für die Antragstellung, die das Kulturbüro als Download zur Verfügung stellt.
Einzureichen sind:
Das Antragsformular:
- Projektbeschreibung: Ziele und Maßnahmen des beantragten Vorhabens unter Berücksichtigung Kriterien Motivation, Qualität & Professionalität, Internationalität & Nachhaltigkeit (siehe Förderrichtlinien)
- Darstellung aller hauptsächlichen Projektbeteiligten.
- Angabe der benötigten Honorare, Reisekosten, Kosten für Unterkunft, Material- und Produktionskosten.
- Angabe von weiteren Drittmitteln, falls diese geplant oder bereits eingeworben sind. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich
Anlagen:
- Kurzvita bzw. Arbeitsbiografie – Link zur Homepage, statt umfangreiche Kataloge
- Skizze eines Zeitplans
- Kurzvita bzw. Arbeitsbiografie des*der Künstler*in aus der Partnerstadt
- Letter of Intent oder schriftl. Bestätigungsmail des*der Künstler*in aus der Partnerstadt
Wie werden Bewerbungen eingereicht?
Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden. Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformblatt (siehe "Wie wird gefördert?") auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind die oben genannten Anlagen der Bewerbung beizufügen. Die Projektbeschreibung kann auch als Anlage in einer separaten .pdf-Datei dem Antragsformular beigefügt werden.
Per Mail an: aschmermbeck@stadtdo.de
Bei postalischer Einreichung an:
Kulturbüro Dortmund
Annika Schmermbeck
Kampstr. 6
44137 Dortmund
Wissenswertes für die Recherche nach Kooperationspartner*innen
Leeds / Vereinigtes Königreich
Eine beeindruckende Zusammenarbeit mit interdisziplinären Künstler*innen aus Leeds und Umgebung finden Interessierte im
(Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie wird laufend ergänzt.)
Amiens / Frankreich
(Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie wird laufend ergänzt.)
Novi Sad / Serbien
Die Partnerstadt Novi Sad war Europäische Kulturhauptstadt 2022. Novi Sad ist die Stadt einer aufstrebenden jungen Kunst- und Kulturszene, die internationale Musikszene gestaltet ein großartiges Nachtleben. Die serbische Stadt ist die Heimat des EXIT-Festivals. Einige der besten Musiker*innen aus der ganzen Welt treten jedes Jahr auf den Bühnen des Festivals auf. Novi Sad ist eine offene und tolerante Stadt und hat in den vergangenen Jahren enorm an kultureller Vielfalt dazu gewonnen.
Svilara.Cultural Content Factory Egység.Place for Cultural Stories. Caravan.Culture on Wheels. Bukovac.Cultural Oasis Within City Reach. Mlin.Where Culture Grows. Rumenka.Tradition and Modern Creation. Liman.The Centre of Youth Creativity.
(Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie wird laufend ergänzt.)
Buffalo / USA
Die Partnerstadt Buffalo beheimatet als moderne Industrie- und Hafenstadt neben den nicht weit gelegenen weltberühmten Niagarafällen auch eine pulsierende Kunst- und Kulturszene. Die Stadt hat in den vergangenen Jahren einen Wandel durchlebt: Revitalisierte Stadtviertel, Parks und Uferpromenanden ziehen immer mehr Musikfestivals, Cafés und Bars an und werden nicht nur für Kunst- und Kulturschaffende attraktiver, um dort zu leben und zu arbeiten, sondern locken auch Einheimische und Touristen an in das kulturelle Leben einzutauchen. Gerade im weiten Spektrum der visuellen Künste entstehen Art Spaces, Galerien und Projekte im öffentlichen Raum, die die abwechlunsgreichen Facetten im Bereich Fotografie, Urban Art oder Film sowie Medienkunst wiederspiegeln.
(Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie wird laufend ergänzt.)
Wichtige Information für Antragsteller*innen!
Beachten Sie bitte, dass die per Zuwendungsbescheid bewilligte Fördersumme, wie beantragt, zweckgebunden an eine Kooperation mit dem*der von Ihnen genannten ausländischen Künstler*in ist und das Vorhaben nur vor Ort in der Partnerstadt durchgeführt werden kann. Die Auszahlung eines Honorars soll nachweislich an den*die Kooperationspartner*in erfolgen. Wir empfehlen die Verwendung des zur Verfügung gestellten Musters „Koproduktionsvereinbarung“.
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Muster Koproduktionsvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um ein Muster handelt, das ggf. der Anpassung bedarf, um alle Vertragsinhalte zu erfassen, die die Vertragsparteien regeln möchten. Die Anpassung und Gestaltung des Vereinbarungsmusters liegt in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Vertragsparteien. Aus einer ggf. fehlerhaften oder nicht erfolgten Verwendung des Musters durch die Vertragsparteien erwachsen keine Ansprüche gegen die Stadt Dortmund.
Das Dokument steht auch als englische Übersetzung zur Verfügung.
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