UEFA Euro 2024
EURO 2024 Festival / Public Viewing
Der Westfalenpark und der Friedensplatz wurden zu zwei hochattraktiven und lebendigen Anlaufstätten während der UEFA EURO 2024. Dortmund freute sich über hunderttausende leidenschaftliche Fußballfans aus der ganzen Welt!
3D Visuals zur Fan Zone Friedensplatz und dem Public Viewing Westfalenpark

Die Visualisierung zeigt, wie die Fan Zone Friedensplatz zur EURO 2024 aussehen soll. Bitte beachten: Die Abbildung weicht von der Realität ab.

Die Visualisierung zeigt, wie die Fan Zone Friedensplatz zur EURO 2024 aussehen soll. Bitte beachten: Die Abbildung weicht von der Realität ab.

Die Visualisierung zeigt, wie das Public Viewing im Westfalenpark zur EURO 2024 aussehen soll. Bitte beachten: Die Abbildung weicht von der Realität ab.

Die Visualisierung zeigt, wie das Public Viewing im Westfalenpark zur EURO 2024 aussehen soll. Bitte beachten: Die Abbildung weicht von der Realität ab.

Die Visualisierung zeigt, wie das Public Viewing im Westfalenpark zur EURO 2024 aussehen soll. Bitte beachten: Die Abbildung weicht von der Realität ab.

Die Visualisierung zeigt, wie das Public Viewing im Westfalenpark zur EURO 2024 aussehen soll. Bitte beachten: Die Abbildung weicht von der Realität ab.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Public Viewing
Aus Sicht der UEFA liegt ein Public Viewing vor, wenn es sich um eine Übertragung von Spielen der UEFA EURO 2024 an ein Publikum auf öffentlicher Wegefläche handelt.
Findet eine Übertragung auf einem Privatgrundstück statt, handelt es sich um ein „Private Viewing“. Die Markenrechte der UEFA genießen auch bei einem Private Viewing Schutz vor unrechtmäßiger Benutzung.
Es gibt zwei Arten von Public-Viewing-Veranstaltungen: nicht-kommerzielle und kommerzielle. Kommerziell ist ein Public Viewing, wenn dafür vom Veranstaltenden eine Zutrittsgebühr erhoben wird oder es in anderer Weise nicht frei zugänglich ist. Für beide Arten ist eine Lizenz der UEFA erforderlich, wobei für kommerzielle Veranstaltungen Lizenzgebühren anfallen.
Die Lizenzbedingungen umfassen die Organisationsverantwortung, die Beschränkung auf nicht-offizielle UEFA-Veranstaltungen und die Einhaltung von Sponsoring-Richtlinien.
Ausnahmen von der Lizenzpflicht gelten für kleinere Veranstaltungen und kommerzielle Räumlichkeiten mit einem regelmäßigen TV-Abonnement für offizielle UEFA EURO 2024-Übertragungen. Veranstaltungen in den Gastgeberstädten der EURO 2024 unterliegen besonderen Bedingungen, ebenso besteht seitens der UEFA die Möglichkeit, Sponsoring-Aktivitäten einzuschränken.
Je nach Personen-Anzahl sowie kommerzieller Vermarktung des Public Viewings gelten unterschiedliche Vorgaben seitens der UEFA. Übertragungen ohne Eintritt und Sponsoren-Einbindung mit weniger als 300 Personen sind ohne Lizenz möglich. Für entsprechende Veranstaltungen mit 300 - 800 Personen, welche ebenfalls nicht kommerziell sind, muss jeweils eine Lizenz beantragt werden. Kommerzielle Übertragungen mit mehr als 300 Personen müssen bei der UEFA beantragt werden und hierfür ist abhängig von der Größe eine Lizenzsumme zwischen 500 - 10.000 Euro zu zahlen. Im Rahmen der Sponsoren-Einbindung dürfen keine Wettbewerber der UEFA-Sponsoren berücksichtigt werden.
Zusammengefasst:
- Private Fläche = Private Viewing: keine Lizenz erforderlich
- Öffentliche Fläche, ohne Eintritte, ohne Sponsor, kleiner 300 Personen = Public Viewing nicht kommerziell: keine Lizenz erforderlich
- Öffentliche Fläche, ohne Eintritte, ohne Sponsor, über 300 Personen = Public Viewing nicht kommerziell: Lizenz erforderlich
- Öffentliche Fläche mit Eintritt und/oder mit Sponsor, über 300 Personen = Public Viewing kommerziell: Lizenz erforderlich und Freigabe durch UEFA erforderlich
Anträge für Public-Viewing-Lizenzen werden über ein Online-Portal bearbeitet, das im Januar 2024 eröffnet wurde. Die Frist für Anträge endet am 10. Mai 2024, und die Lizenzgebühren müssen vor der Ausstellung der Lizenz entrichtet werden. Die Lizenzgebühren für kommerzielle Veranstaltungen richten sich nach der Zuschauerkapazität.
Weitere Informationen hierzu bei der UEFA:
Unabhängig von den Regeln der UEFA ist die Rechtslage zur Durchführung von Veranstaltungen einzuhalten. Dies gilt für Public und Private Viewing Veranstaltungen gleichermaßen. Je nach Gestaltung der Veranstaltung gehören bspw. dazu Sicherheitskonzept, Beantragung von Gaststätten- und Gewerbeerlaubnissen, Beachtung von Lärmschutzauflagen, etc. Informationen dazu bekommen Sie auf der Seite Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement.
Eine Übertragung der Spiele der EURO 2024 ist möglich, wenn die dazugehörigen Lizenzen beziehungsweise Abonnements vorhanden sind. Die Aufstellung von Bildschirmen im Außenbereich von Gastronomiebetrieben wird seitens der Stadt Dortmund geduldet, solange es nicht zu einer Beschwerdelage kommt.
- Es dürfen nur Spiele der Fußball EM 2024 live übertragen werden.
- Die Tongeräte (Fernseher, Lautsprecher etc.) sind möglichst weit von Anwohnenden entfernt aufzustellen.
- Die Lautstärke der Tongeräte ist so gering wie möglich zu halten.
- Im Nachtzeitraum darf die Übertragung nur bis zum Ende des Spiels erfolgen (keine Nachberichterstattung).
- Ein musikalisches Rahmenprogramm ist nicht erlaubt.
Sollte es dennoch zu berechtigten Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft kommen, wird im Einzelfall regelnd eingegriffen. In diesem Fall wäre es auch möglich, dass die Stadt weitere Spielübertragungen im Freien untersagt, da kein Rechtsanspruch hierauf besteht, sondern die Stadt Dortmund derartige Veranstaltungen in diesem Rahmen duldet.
Ja, auf beiden Flächen ist eine Kartenzahlung möglich.
In beiden Fan Zones, also sowohl im Westfalenpark, als auch am Friedensplatz ist das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht erlaubt.
Informationen zur Anreise, Mobilität und Aufenthalt finden Sie hier.
Darüber hinaus sind Tipps der Schlichtungsstelle Nahverkehr für Fans mit und ohne Stadionticket hier zu finden:
Die UEFA EURO 2024 bietet unter folgendem Link für alle Spiele auch einen Live-Audiokommentar an: