Kombi-Ausbildung: Notfallsanitäter*in mit anschließender Ausbildung zur*zum Brandmeister*in (m/w/d)

Die Stadt Dortmund ist eine zukunftsorientierte Großstadtverwaltung, die mit über 11.000 engagierten Mitarbeiter*innen sowie mehr als 900 motivierten Auszubildenden und Studierenden an den Dortmunder Stadtzielen arbeitet. Für ein Dortmund der Zukunft: lebenswert und vielfältig! Wir sind einer der größten Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber*innen im Ruhrgebiet und bieten Dir eine qualifizierte Ausbildung mit Übernahmeperspektive. Auch nach der Ausbildungszeit erwarten Dich viele Entwicklungsmöglichkeiten und abwechslungsreiche Aufgaben in einer wertschätzenden Arbeitsumgebung.
Werde Teil unseres Teams und gestalte die Zukunft unserer Stadt!
Auf einen Blick
Beginn: 01.09.2025
Dauer:
3 Jahre Ausbildung zur*zum Notfallsanitäter*in
1 Jahr Ausbildung zur*zum Brandmeister*in
Bewerbungszeitraum: 01.08.2024 – 30.11.2024
Ausbildungsvergütung:
Während der Ausbildung zur*zum Notfallsanitäter*in:
1. Ausbildungsjahr: 1.340,69 €
2. Ausbildungsjahr: 1.402,07 €
3. Ausbildungsjahr: 1.503,38 €
Während der Ausbildung zur*zum Brandmeister*in:
Anwärter*innenbezüge i.H.v. 1.349,78 € plus einem Anwärter*innensonderzuschlag i.H.v. 1.214,80 €.
Einstellungsvoraussetzungen:
- Hauptschule Klasse 10 mit abgeschlossener zweijähriger Berufsausbildung oder höherwertiger Schulabschluss
- für die Ausbildung im Beamtenverhältnis im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union erforderlich
- Gesundheitliche Eignung und körperliche Fitness
- Sehschwäche auf keinem Auge mehr als 3,0 Dioptrien
- nicht älter als 36 Jahre
- Führerschein der Klasse B
Deine Ausbildung
Als Notfallsanitäter*in übst Du eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit für Deine Mitmenschen aus. Du leistest bei medizinischen Notfällen bis zum möglichen Eintreffen der Ärztin*des Arztes eigenständig die medizinische Erstversorgung und führst lebensrettende Maßnahmen durch. Dazu fährst Du bei einem Einsatz schnell zum Einsatzort, bei Bedarf mit Blaulicht und Martinshorn, erfasst die Lage am Ort des Einsatzes und entscheidest unverzüglich über das weitere Vorgehen, ob z. B. eine Ärztin*ein Arzt benötigt wird.