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Dortmunds Marke

DOstereiersuche 2026

Ganz Dortmund sucht die DOstereier!

Fünf bunte Kunststoff-Eier liegen im Wald auf dem Gras
Bild: Florida Brand Design
Bild: Florida Brand Design

Am 4. April wird ganz Dortmund zur Schatzsuche:
Die große DOstereiersuche startet – quer durch die Stadt.

Neun Eier, neun Verstecke, neun Gewinnchancen:
Ab 10 Uhr gibt es jede Stunde neue Hinweise. Wer die Hinweise richtig kombiniert, schnell ist und das Versteck findet, gewinnt.

Und irgendwo da draußen wartet neben acht bunten Eiern auch das goldene Ei auf seine Entdeckung.

Das gibt es zu gewinnen:

In den DOstereiern stecken echte Highlights:

  • Tickets für Kultur & Unterhaltung
  • Erlebnisgutscheine für Aktivitäten und Ausflüge
  • Besondere kulinarische Dortmund-Momente

So funktioniert die Teilnahme:

Alle Hinweise und aktuellen Infos gibt es am 4. April auf dem Instagram-Kanal
Instagram „Dortmund Erleben“

Tipp: Schnelligkeit zählt – also dran bleiben und Augen offen halten!

Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme an der DOstereiersuche am 4. April 2026 in Dortmund

Veranstalterin
Stadt Dortmund, Fachbereich Marketing + Kommunikation,
Betenstraße 19, Etage 3, 44137 Dortmund (nachfolgend: Die Veranstalterin).

Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenfrei. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen. Minderjährige dürfen teilnehmen. Gewinne werden jedoch nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ausgegeben.
Die Stadt Dortmund behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis (z. B. Einwilligung der Eltern) anzufordern.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Personen, die an der Planung und Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind.
Die Veranstalterin behält sich vor, Personen nach eigenem Ermessen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise:
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang zum oder der Durchführung des Gewinnspiels,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei unlauterem Verhalten oder
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel.

Ablauf der Ostereiersuche
Die Ostereiersuche findet am 4. April 2026 von ca. 10 Uhr bis 20 Uhr im Stadtgebiet von Dortmund statt.

  • Hinweise zu den Verstecken werden über den Instagram-Kanal Dortmund Erleben der Stadt Dortmund veröffentlicht.
  • Die Teilnehmenden müssen anhand der Hinweise die versteckten Ostereier im öffentlichen Raum finden.
  • Die Ostereier sind frei zugänglich platziert und befinden sich nicht auf Privatgelände oder in Gefahrenbereichen.
  • Ein Gewinn gilt als gewonnen, wenn das jeweilige Osterei gefunden und entsprechend den Hinweisen (z. B. Meldung per Nachricht oder Fundnachweis) bestätigt wurde.

Gewinne und Gewinnermittlung

  • Es gilt grundsätzlich: Wer zuerst findet, gewinnt.
  • Im Streitfall entscheidet die Stadt Dortmund – Marketing + Kommunikation nach billigem Ermessen.
  • Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.

Die Gewinne werden von der Stadt Dortmund bereitgestellt und eigenständig finanziert. Es bestehen keine Kooperationen mit Dritten oder Sponsoren im Rahmen dieser Aktion.

Besonderheit bei Minderjährigen:
Wird ein Osterei von einer minderjährigen Person gefunden, erfolgt die Gewinnübergabe ausschließlich an die Erziehungsberechtigten oder mit deren ausdrücklicher Zustimmung.

Teilnahmeverhalten und Sicherheit

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
  • Es dürfen ausschließlich öffentlich zugängliche Orte betreten werden.
  • Nicht erlaubt sind insbesondere:
    • das Betreten von Privatgrundstücken
    • das Übersteigen von Absperrungen
    • das Betreten von Baustellen, Gewässern oder Gefahrenbereichen
  • Es ist Rücksicht auf andere Personen sowie den öffentlichen Raum zu nehmen.

Kinder sollten die Teilnahme möglichst in Begleitung einer Aufsichtsperson durchführen.

Datenschutz
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Fachbereich Marketing + Kommunikation der Stadt Dortmund.
Im Rahmen der Ostereiersuche werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
Weitere Informationen zu unseren Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: https://www.dortmund.de/allgemeines/datenschutz/

Haftungsausschluss
Die Veranstalterin übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie im Zusammenhang mit der Mangelfreiheit der Gewinne. Dies gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel.
Die Veranstalterin haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt werden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere nicht für Umstände sonstiger Art, die dazu führen können, dass die Aktion unterbrochen oder verfälscht wird.
Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leib und Leben, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die wenigstens fahrlässig verursacht wurden, sowie bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Garantiehaftung haftet die Veranstalterin nicht für etwaige Ansprüche in Verbindung mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Änderungen und vorzeitige Beendigung
Die Stadt Dortmund behält sich vor, die Ostereiersuche aus wichtigen Gründen jederzeit anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden (z. B. aus Sicherheitsgründen oder bei höherer Gewalt).

Hinweis zu Instagram
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Meta und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Instagram ist von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel freigestellt.

Verhaltensregeln
Es dürfen keine Inhalte veröffentlicht werden, die gegen geltendes Recht, die Rechte Dritter oder die Nutzungsbedingungen der Plattformen verstoßen. Die Stadt Dortmund behält sich vor, Beiträge vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Regeln verstoßen oder diskriminierende, beleidigende oder gewaltverherrlichende Inhalte enthalten. Fotos, die eindeutig Werbung oder politische Statements enthalten, werden von dem Gewinnspiel ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Beteiligten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall eine Regelungslücke. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

Stand: [31.03.2026]