Bußgeldstelle
Gewerberecht
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- Nichtanzeigen des Beginns des selbständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes.
- Nichtanzeige der Aufgabe des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes.
- Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung (Gewerbeausübung trotz Untersagung).
- Betreiben des Reisegewerbes ohne Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
- Vertreiben von Wertpapieren im Reisegewerbe.
- Verstöße gegen die Spielverordnung u.a. Gewerberechtsvorschriften
Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.
Weitere Informationen
Erfahren Sie mehr über die Gewerbeordnung und Spielverordnung in Dortmund. Bleiben Sie informiert!
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