Kinderschutz
Fachstelle für Beratungen im Themenfeld Kinderschutz
Anonyme Fachberatung für Berufsgeheimnisträger*innen gem. § 8 b SGB VIII durch eine insoweit erfahrene Fachkraft
Aufgrund Ihrer Tätigkeit haben Sie häufigen und intensiven Kontakt mit Kindern und Jugendlichen und sind daher besonders dazu angehalten, auf Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung zu achten? Machen Sie sich ernsthafte Sorgen um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen? Fühlen Sie sich unsicher, ob ein Kind/ eine Situation Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung zeigt?
Kinder und Jugendliche von 0 bis unter 18 Jahren haben das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, sowie Anspruch auf Schutz vor möglichen Gefahren für ihr Wohl. Um eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls einschätzen zu können, ist spezifisches Wissen und Erfahrung in der Kinderschutzarbeit von zentraler Bedeutung. Für die Berufsgeheimnisträger*innen besteht daher zur Einschätzung einer möglichen Gefährdungslage der rechtlich geregelte Anspruch auf Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Zielgruppe der Fachstelle sind Berufsgeheimnisträger*innen wie...
- Ärzt*innen
- Hebammen, Entbindungspfleger
- Angehörige eines anderen Heilberufs (mit staatlich geregelter Ausbildung)
- Berufspsycholog*innen
- Berater*innen für Suchtfragen in einer Beratungsstelle
- Berater*innen einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatung
- staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen / Sozialpädagog*innen
- Lehrer*innen
Infoflyer zum Thema
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Flyer: Beratungen gemäß § 8 b SGB VIII für Berufsgeheimnisträger*innen – Schwerpunkt Schule –, 2 MB, PDF -
Flyer: Beratungen gemäß § 8 b SGB VIII für Berufsgeheimnisträger*innen – Schwerpunkt Ärzt*innen und Kliniken –, 2 MB, PDF -
Flyer: Beratungen gemäß § 8 b SGB VIII für Berufsgeheimnisträger*innen - Allgemein -, 2 MB, PDF
In unserer Fachstelle erhalten Sie die Möglichkeit, sich bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kostenfrei und anonym durch eine insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamtes gem. § 8b SGB VIII beraten zu lassen. Wir bieten Ihnen hierbei einen kompetenten, vertrauenswürdigen und verlässlichen Rahmen zu reflektieren, Lösungen zu erarbeiten und bei Unsicherheit wieder an Sicherheit zu gewinnen.
Die Beratung beinhaltet die Einschätzung von Gefährdungsmerkmalen und die Frage, ob vor einer möglichen "Meldung" bei den Jugendhilfediensten noch weitere Klärungen möglich oder andere Unterstützungsmaßnahmen sinnvoll sein könnten. Es handelt sich somit um eine Hilfestellung für den persönlichen Entscheidungsprozess der ratsuchenden Person – nicht um die Übernahme der Verantwortung für den "Fall" oder die Einleitung von Maßnahmen. Auch nach der Beratung muss die ratsuchende Person selbst die weiteren Schritte einleiten und trägt die Verantwortung inne.
Die Fachstelle bietet die Kontaktaufnahme über ein zentrales E-Mailpostfach "anonymeberatung-jugendamt@stadtdo.de", über die Telefonnummer 0231 500 oder über die entsprechenden insoweit erfahrenen Fachkräfte direkt an. Es erfolgt an Werktagen innerhalb von 24 Stunden eine Kontaktaufnahme an die ratsuchende Person.
Besonderheiten:
Die Fachstelle für Beratungen im Themenfeld Kinderschutz wird je nach Fachbereich auch als Fachstelle Kinderschutz abgekürzt. Die anonyme Fachberatung gem. § 8 b SGB VIII durch eine insoweit erfahrene Fachkraft wird je nach Fachbereich auch als "anonyme Beratung", "8 b Beratung" oder "insoFa-Beratung" bezeichnet. Die Begrifflichkeiten beziehen sich auf dasselbe Angebot. Die Bezeichnung "anonym" bezieht sich in der Beratung auf den Aspekt, dass keine Daten bezüglich der Kinder, Jugendlichen oder Familien erfasst werden. "Anonym" bedeutet nicht, dass keine Daten der ratsuchenden Fachkraft zu internen Auswertungszwecken erfasst werden. Die Daten der ratsuchenden Fachkräfte werden nicht an Dritte weitergeleitet. Das Jugendamt und Träger, die Leistungen nach dem SGB VIII anbieten, haben Vereinbarungen geschlossen. Diese verpflichten die Träger eigene insoweit erfahrene Fachkräfte zur Beratung vorzuhalten. Daraus ergibt sich, dass Mitarbeitende von Trägern keinen Anspruch auf Beratung durch die hiesige Fachstelle innehaben und sich an die trägereigenen Fachkräfte wenden müssen.
Die Beratung bietet keine unmittelbare Unterstützung in Akutsituationen. Sollten Sie sich in einer Akutsituation befinden, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Jugendhilfedienst oder an die 0231 50-12345.
Jugendamt Dortmund - Psychologische Dienste und Eingliederungshilfe
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
Bitte hinterlassen Sie in der E-Mail Ihre Kontaktdaten und die Institution, für die Sie tätig sind. Sie werden dann schnellstmöglich kontaktiert. (*Unverschlüsselte E-Mail kann auf allen Internetstrecken unbefugt mitgelesen/ verändert werden. Ausführliche Datenschutzinformationen der Stadt Dortmund finden Sie auf unserer Website unter dortmund.de/datenschutz / Anhänge bitte als PDF)
Der Weg zu uns mit Bus und Bahn: U41 oder U47 / Haltestelle Märkische Straße Bus u.a. 453, NE5, NE6 / Haltestelle Märkische Straße oder Wohnstift auf der Kronenburg
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