Inklusionsbeauftragte der Stadt Dortmund
Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK
Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert vor dem Hintergrund spezieller Bedürfnisse und Lebenslagen die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderung. Ziel der UN-BRK ist es, dass alle Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen (Erziehung und Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Kultur/ Sport/ Freizeit, Gesundheit und Pflege, Schutz der Persönlichkeitsrechte, Partizipation und Interessenvertretung, Mobilität und Barrierefreiheit sowie barrierefreie Kommunikation und Information) selbstbestimmt und gleichberechtigt (zusammen-) leben.
Allgemeine Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention sind (s. Artikel 3 UN-BRK):
- Achtung der Würde, Autonomie, Selbstbestimmung
- Nichtdiskriminierung
- volle Teilhabe und Einbeziehung in die Gesellschaft
- Achtung der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz der Vielfalt
- Chancengleichheit
- Barrierefreiheit
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Achtung vor sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderung und Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.
Weitere Informationen
Stadt Dortmund - Inklusionsbeauftragte
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Inklusionsbeauftragte Mareike Schimmelpfennig
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Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.
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Die Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in dortmunder Grundschulen. Informationen zur Beratung, Unterstützung bei Gesundheit, Anträgen & mehr.
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Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
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