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Jagd

Erstbeantragung eines Jagdscheins

Dortmunder Bürgerinnen und Bürger können einen Jagdschein beantragen, wenn sie eine entsprechende Jägerprüfung abgelegt haben.

Bei der Erstbeantragung des Jagdscheins muss zunächst die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft werden. Die Bearbeitungszeit beträgt dann ca. 2-3 Wochen. Eine rechtzeitige Beantragung ist empfehlenswert.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zur Beantragung unter der Telefonnummer 0231 50-25422 zu vereinbaren.

Notwendige Unterlagen:

  • Prüfungszeugnis
  • ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten
  • Lichtbild
  • Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung
  • Personalausweis oder Reisepass

Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Folgende Gebühren werden bei der Beantragung der Erstausstellung erhoben:

Jahresjagdschein: 35,00 Euro
Zweijahresjagdschein: 50,00 Euro
Dreijahresjagdschein: 65,00 Euro
Weitere Gebühren (z.B. Jugend-, Tages-, Falknerjagdscheine) sind zu erfragen.

Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlage für die Verlängerung und Erstausstellung von Jagdscheinen sind die §§ 15ff Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der z.Z gültigen Fassung.

Verwaltungsgebühren:

Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.

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Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
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