Bußgeldstelle
Handwerksordnung / Schwarzarbeitergesetz
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- Unberechtigtes selbständiges Betreiben eines Handwerks als stehendes Gewerbe, ohne die erforderliche Handwerksrolleneintragung zu besitzen (§ 1 der Handwerksordnung).
- Erbringen von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang, obwohl Sie ein Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betrieben, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (Schwarzarbeitergesetz).
- Werben für das Erbringen handwerklicher Dienst- oder Werkleistungen durch Anzeigen in Zeitungen, ohne pflichtgemäß in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.
- Beauftragung einer oder mehrerer Personen mit der Ausführung von Dienst- und Werkleistungen, die diese Leistungen in erheblichen Umfang unter Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erbringen.
Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.
Weitere Informationen
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Informationen zum Thema Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund
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Die Bußgeldstelle der Stadt Dortmund informiert zum Sperrbezirk und Ordnungswidrigkeiten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Gerade zur Weihnachtszeit muss die Feuerwehr oft zu Bränden ausrücken. Damit Sie hiervon verschont bleiben, wurden hier Tipps zusammengestellt.