Jugendamt
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Familien-und Elternhilfe

Beistandschaften

Das Jugendamt der Stadt Dortmund unterstützt Familien und Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichsten Lebenslagen.

Unser Fachdienst Beistandschaften berät und unterstützt

  • werdende und/oder alleinstehende Eltern
  • Elternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung
  • junge Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch

Das Aufgabengebiet des Fachdienstes Beistandschaften umfasst insbesondere

  • die Beratung in Unterhaltssachen (§§ 18 und 52a SGB VIII),
  • die rechtliche Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten sowie
  • die Unterstützung bei der Anerkennung der Vaterschaft

Der Schwerpunkt der Aufgaben im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt liegt auf der zivilrechtlichen Geltendmachung und Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen.

Außerdem wird im Rahmen einer Beistandschaft im Sinne einer ganzheitlichen Hilfestellung bei Bedarf zusammen mit anderen Fachdiensten des Jugendamtes, wie z.B. den "Frühen Hilfen", der Abteilung für Unterhaltsvorschuss oder den Jugendhilfediensten gemeinsam mit allen Beteiligten nach den bestmöglichen Lösungen gesucht.

Darüber hinaus können Sie auch alle in § 59 SGB VIII genannten Beurkundungen im Kindschaftsrecht vornehmen lassen.
Dazu gehören insbesondere:

  • Vaterschaftsanerkennung / Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Erklärung über die gemeinsame Sorge
  • Unterhaltsurkunden

Für die Beurkundungen im Kindschaftsrecht ist eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich. Sofern Sie einen Termin vereinbaren möchten, können Sie die unten aufgeführten Rufnummern für Ihren jeweiligen Stadtbezirk anrufen. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen und ausfüllen.

Das Kontaktformular wird nach Eingang so zeitnah wie möglich bearbeitet. Die mitarbeitenden Urkundspersonen werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen und alles Weitere besprechen.

Zur Beratung in Kindesunterhaltsangelegenheiten vereinbaren Sie grundsätzlich ebenfalls fernmündlich einen Termin mit den zuständigen Kolleg*innen. Die Beratung kann in vielen Fällen auch telefonisch durchgeführt werden. Gerne bieten wir Ihnen natürlich auch den persönlichen Austausch in unseren Büroräumen an.

Für allgemeine Angelegenheiten, z.B. für die Abgabe von Unterlagen oder Abholung der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister nach § 58 SGB VIII, können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 8:00 - 10:00 Uhr vorsprechen.

Downloads

Für Fragen oder Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Kontakt Ihrer Wohnanschrift oder per Mail an beistandschaften@stadtdo.de

Kontakt nach Bezirken

Kontakt nach Bezirken

Bezirke und Telefonnummer
Bezirk Telefon
Aplerbeck
Hospitalstr. 2-4

0231 50-23434
0231 50-24025
Brackel
Hospitalstr. 2-4

0231 50-26553
0231 50-25498
Eving
Hospitalstr. 2-4

0231 50-23427
Hörde
Werner Str. 10

0231 50-26631
0231 50-26632
Hombruch
Werner Str. 10

0231 50-23424
Huckarde
Werner Str. 10

0231 50-28437
0231 50-28441
Innenstadt-Nordost
Hospitalstr. 2-4

0231 50-23426
Innenstadt-Nordwest
Hospitalstr. 2-4

0231 50-23430
Innenstadt-Ost
Hospitalstr. 2-4

0231 50-23432
Innenstadt-West
Hospitalstr. 2-4

0231 50-29421
0231 50-23429
Lütgendortmund
Werner Str. 10

0231 50-26617
0231 50-24862
0231 50-25350
Mengede
Werner Str. 10

0231 50-28023
0231 50-28024
0231 50-28018
0231 50-28021
Scharnhorst
Hospitalstr. 2-4

0231 50-25091
0231 50-24992
0231 50-25992
Teamleitungen
Hospitalstr. 2-4:
Werner Str. 10:

0231 50-23425
0231 50-11134

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