Umweltamt
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Förderprogramme Klima-Luft 2030

Schallschutzfensterprogramm

Der Lärmschutz ist der Stadt Dortmund ein wichtiges Anliegen: Dortmunder Bürger*innen können sich Schallschutzfenster und schallgedämmte Lüfter in der eigenen Wohnung durch das Umweltamt der Stadt Dortmund fördern lassen und so ihre Kosten senken. Denn der meiste Lärm dringt durch die Fenster in die Wohnungen und Häuser ein.

Weniger Lärm im eigenen Gebäude. Förderung für Schallschutzfenster über das Umweltamt.

Lärm ist nicht nur störend, er ist ein echter Stressfaktor und macht krank.

Er aktiviert das autonome Nervensystem und das hormonelle System. Als Folge kommt es zu Veränderungen bei Blutdruck, Herzfrequenz und anderen Kreislauffaktoren. Diese Wirkungen treten auch im Schlaf und bei Personen auf, die meinen, sich an Lärm gewöhnt zu haben. Hauptquelle für Lärmbelastungen in Dortmund ist der Straßenverkehr.

Schallschutzfenster halten den Lärm draußen

Der Einbau von Schallschutzfenstern kann die Lärmbelastung in der Wohnung deutlich senken. Dabei unterscheiden sich Schallschutzfenster von normalen Fenstern im Wesentlichen nur durch den Scheibenaufbau: Dickere Scheiben und größere Scheibenzwischenräume sorgen dafür, dass deutlich weniger Lärm eindringt.

Schallgedämmte Lüfter lassen Luft herein

Schallschutzfenster gewährleisten ihren Schallschutz nur, wenn sie geschlossen sind. Damit Sie trotzdem lüften können, empfiehlt das Umweltamt gleichzeitig schallgedämmte Lüfter einzubauen. Schallgedämmte Lüfter sind so konstruiert, dass die Frischluft eindringen kann, der Lärm aber draußen bleibt. Schallschutzfenster und Lüfter sorgen so für einen höheren Wohnkomfort.

Fragen und Antworten

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau von Schallschutzfenstern sowie schallgedämmten Lüftern an stark befahrenden kommunalen Straßen im Stadtgebiet in allen Wohnräumen wie Wohn-, Schlaf-, Kinder- und Esszimmer. Aber auch der Austausch von Balkon- und Terrassentüren sowie der Wechsel von innenliegenden zu außenliegenden Rollladenkästen wird unterstützt.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Bauen Sie auch schallgedämmte Lüfter ein, erhöht sich die Förderung auf 75 Prozent der Kosten. Bemessungsgrundlage ist ein von Ihnen vorgelegtes Angebot einer Fachfirma.

Die Höchstsätze im Einzelnen

  • Fenster der Schallschutzklasse III: max. 500 Euro / m2
  • Fenster der Schallschutzklasse IV: max. 550 Euro / m2
  • regelbare schallgedämmte Lüfter: 500 Euro / Stück
  • Rollladenkästen: max. 200 Euro / laufender Meter bezogen auf die Breite des Rollladenkastens
  • je Wohneinheit (je Wohnung / je Einfamilienhaus) max. 5.000 Euro
  • je Eigentümer*in / Eigentümer*innengemeinschaft 20.000 Euro je Kalenderjahr

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Eigentümer*innengemeinschaften sowie Erbbauberechtigte (natürliche oder juristische Personen des Privatrechts), deren Immobilie durch den von kommunalen Straßen ausgehenden Lärm beeinträchtigt wird und bestimmte Schallpegel überschreiten.

Das trifft für eine Vielzahl an Gebäuden in Dortmund zu. Die Gebäude, an denen die Lärmschwelle erreicht wird, sind in einer kartografischen Darstellung gekennzeichnet. Diese können Sie auf der Seite des Umweltamtes LINK abrufen.

Ist Ihre Immobilie hier nicht gekennzeichnet, aber es finden sich Gebäude in der Nähe, an denen die Lärmschwelle erreicht wird, bitten wir Sie Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir noch einmal prüfen können.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

1. Sie reichen einen schriftlichen Antrag beim Umweltamt mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

2. Zur Prüfung der Förderbedingungen wird ein erster Ortstermin vereinbart. Dabei wird vor allem geprüft, ob eventuell schon Schallschutzfenster vorhanden sind.

3. Das Umweltamt erstellt einen Förderbescheid, in dem die genaue Höhe der Förderung festgelegt wird.

4. Dann erst dürfen Sie den Auftrag vergeben und der Einbau kann erfolgen.

5. In einem zweiten Ortstermin wird überprüft, ob die eingebauten Fenster der Förderrichtlinie entsprechen.

6. Nach Abschluss des Einbaus reichen Sie die Rechnung und den Zahlungsnachweis ein.

7. Nach deren Prüfung veranlasst das Umweltamt die Auszahlung der Fördermittel.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • das Antragsformular,
  • Anlage(n) mit Angaben zu Fenstern, Lüftern und Rollladenkästen,
  • eine Grundrisszeichnung für jede Etage mit der Nutzung der Räume,
  • Fotos der Hausfront(en), auf denen die zu fördernden Fenster gekennzeichnet sind,
  • Ihren Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid),
  • einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma über die geplante Baumaßnahme,
  • Prüfzeugnisse der Bauteile (Qualitätsnachweise – erhältlich bei der Fachfirma).

Wann kommt eine Förderung nicht in Frage?

Eine Förderung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Die Maßnahme wurde vor der Bewilligung bereits begonnen oder durchgeführt. Als Maßnahmenbeginn gilt die Auftragserteilung an Bau- oder Handwerksbetriebe.
  • Dieselbe Maßnahme wird mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert (zum Beispiel durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die NRW-Bank).
  • Für die beantragte Maßnahme besteht ein (Rechts-)Anspruch auf andere Fördermittel für Lärmschutzmaßnahmen (zum Beispiel Rechtsanspruch auf Lärmvorsorge nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung in Verbindung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder einem Bebauungsplan).
  • Die vorhandenen Fenster, Rollladenkästen und Lüfter genügen bereits den unter Punkt fünf formulierten Anforderungen.
  • Es ist erkennbar und zum Beispiel durch bestehendes Planrecht gesichert, dass der Lärmpegel innerhalb einer absehbaren Zeit nach Antragstellung erheblich sinken wird, und dann die Lärmwerte der Nr. vier der Förderrichtlinie nicht mehr erreicht werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich an überörtlichen Straßen wohne?

Im Rahmen von Lärmsanierungen stehen auch bei den Baulastträgern Straßen.NRW und der Autobahn GmbH Mittel für die Förderung von passivem Lärmschutz zur Verfügung. Es können bis zu 75 Prozent der Aufwendungen für den passiven Lärmschutz erstattet werden.

Jede*r Eigentümer*in eines Wohnhauses kann einen formlosen Antrag zur Prüfung des Lärmschutzes im Bereich seines Wohnhauses stellen.

Der Antrag kann bei Zuständigkeit von Straßen.NRW an die Regionalniederlassung Ruhr via E-Mail an kontakt.rnl.r@strassen.nrw.de sowie schriftlich an Postfach 10 15 26, 44715 Bochum gesendet werden. Im Falle der Autobahn GmbH ist die Niederlassung Westfalen in Hamm unter nachfolgender Adresse für das Dortmunder Stadtgebiet zuständig: Die Autobahn GmbH des Bundes, – Niederlassung Westfalen –, Lilienthalstraße 5, 59065 Hamm.

Zum Thema

Die Förderrichtlinie und das Antragsformular können Sie hier herunterladen.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis

Helfen Sie mit lange Wartezeiten zu vermeiden: Wenn Sie ein Anliegen haben, bei dem Sie persönlich vorsprechen müssen, bitten wir Sie um eine vorherige Terminabsprache.

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