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Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW (Große Sonderbauten)

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Hierbei handelt es sich um das umfassendste Baugenehmigungsverfahren. Es wird für die Errichtung und Änderung von Vorhaben, Anlagen und Einrichtungen durchgeführt, die besonderen Anforderungen unterliegen.

Das Baugenehmigungsverfahren mit vollem Prüfumfang wird bei der Errichtung und Änderung von sogenannten großen Sonderbauten (z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Hochhäuser, Hotels und große Gewerbebetriebe) durchgeführt.

Welche Bauvorhaben im Detail als Große Sonderbauten geprüft werden, können Sie unserem Bauglossar Begriffe des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts von A bis Z entnehmen.

In einem solchen Verfahren findet eine umfassende bauaufsichtliche Prüfung statt.

Die Bauaufsicht prüft den Bauantrag auf Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die Prüfung umfasst u.a.:

  • die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens
  • die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens
    - Abstandsflächen
    - Barrierefreiheit
    - Brandschutz; in der Regel ist ein Brandschutzkonzept erforderlich
  • sowie die baunebenrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens
    - Immissionsschutzrecht (Schall, Erschütterungen, Gerüche, Luftschadstoffe)
    - Wasserrecht (Entnahme von Grundwasser, Einleitung von Abwasser)
    - Abfallrecht (Vermeidung Verwertung und Beseitigung von Abfällen)
    - Natur- und Artenschutzrecht (Einfluss auf geschützte Tierarten, Eingriff in die Natur)
    - Denkmalschutz
    - Gesundheitsschutz

Die Auflistung ist nicht abschließend.

Sie haben die Möglichkeit, den Bauantrag digital über das Bauportal NRW einzureichen oder den klassischen postalischen Weg zu wählen.

Informationen zum digitalen Bauantrag haben wir Ihnen in unserem Online Beitrag Bauantrag digital/analog zusammengestellt.

Den Bauantrag in Papierform müssen Sie mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund einreichen. Unter Unterlagen finden Sie eine Auflistung der notwendigen Bauvorlagen, die einzureichen sind.

Hinweis Bauvorlagen

Bauvorlagen müssen in der Regel von einem*einer Entwurfsverfasser*in angefertigt werden. Dabei handelt es sich um Architekten*innen oder Ingenieure*innen, die eine sogenannte Bauvorlagenberechtigung besitzen (Nachweis über die notwendige Fachkompetenz).

Unter Informationsblätter können Sie sich über den Verfahrensablauf im Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Große Sonderbauten) informieren.

Zusätzlich stellt Ihnen das Land NRW im Bauportal.NRW weitere Informationen zur Verfügung.

Planen & Bauen

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Bearbeitung eines Bauantrages ist stets gebührenpflichtig. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens. Zusätzliche Gebühren können z. B. für die Zulassung von Abweichungen oder die Erteilung von Befreiungen anfallen.

Die berechneten Gebühren werden Ihnen als Gebührenbescheid von unserer Gebührenstelle zugesandt.

Die Gebühr wird mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig und ist innerhalb eines Monats nach Fälligkeit an die Stadtkasse der Stadt Dortmund im Gebäude Olpe 1 (Kassenautomat) bar zu entrichten oder auf das Konto der Stadt Dortmund zu überweisen (gemäß § 17 des Gebührengesetzes NRW).

Sie möchten sich im Vorfeld genauer mit der Gebührenberechnung beschäftigen? Hier haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Gebührenberechnung zusammengefasst.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiter*innen der Gebührenstelle gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie im Dokument Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung unter dem vorangestellten Link.

Informationsblätter

Unterlagen

  • Lageplan/amtlicher Lageplan
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung
  • In der Regel ein Brandschutzkonzept
  • Bei Gebäuden: Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
  • Bei Gebäuden, für die landesdurchschnittliche Rohbauwerte je m³ Bruttorauminhalt nicht festgelegt sind, die Berechnung der Rohbaukosten einschließlich Umsatzsteuer oder
  • Bei der Änderung von Gebäuden oder bei baulichen Anlagen, die nicht Gebäude sind: Herstellungssumme einschließlich Umsatzsteuer gemäß Tarifstelle 2.1.3 AVerwGebO NRW
  • Formular zur Hochbaustatistik

Die Aufstellung ist nicht abschließend.

Je nach Vorhaben können zusätzliche Bauvorlagen eingefordert werden.

Bei der Antragstellung in Papierform reichen Sie die Unterlagen bitte in 3-facher Ausfertigung ein.

Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fristen

Bearbeitungsdauer

Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Bauantrag und die Bauvorlagen in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen auf Vollständigkeit. Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind, wird ein Beteiligungsverfahren mit den sachberührten Dienststellen initiiert.

Sobald die Bauvorlagen vollständig und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen und alle weiteren nachgeforderten Unterlagen vorliegen, beträgt die Entscheidungsdauer voraussichtlich

  • bei Vorbescheiden nach BauO NRW von 6 Wochen
  • bei Bauträgen nach BauO NRW von 3 Monaten

Geltungsdauer

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage können Sie eine Verlängerung beantragen.

Kontakt

Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Bauaufsicht

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Burgwall 14
44135 Dortmund
Nur nach Terminvereinbarung
  • Montag
    Geschlossen
  • Dienstag
    Geschlossen
  • Mittwoch
    Geschlossen
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.

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